StartseitePolitikDas steht in Seehofers Einwanderungsgesetz

Einwanderungsgesetz

Das steht in Seehofers Einwanderungsgesetz

Berlin / Lesedauer: 3 min

Innenminister spricht von „neuem Kapitel in der bundesdeutschen Geschichte“
Veröffentlicht:20.11.2018, 20:30

Von:
Artikel teilen:

Lange hat es gedauert, doch jetzt soll Deutschland noch vor Weihnachten ein Zuwanderungsgesetz erhalten. Bundesinnenminister Horst Seehofer sprach im Bundestag von einem neuen Kapitel in der bundesdeutschen Geschichte.

Lockerung der Einwanderung für Menschen aus Nicht-EU-Staaten

In Zukunft soll Einwanderung auch für Nicht-EU-Ausländer möglich sein, sofern sie einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen können. Das sieht der Referentenentwurf für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor. Der 19. Dezember ist für den Kabinettsbeschluss angepeilt.

1,2 Millionen offene Stellen gibt es in Deutschland. In vielen Regionen Deutschlands klagt die Wirtschaft über den Fachkräftemangel und fordert eine Lockerung der Einwanderungsregeln für qualifizierte Beschäftigte aus Nicht-EU-Staaten. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob nicht vielleicht ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme, soll nun wegfallen - ebenso die Beschränkung auf sogenannte Engpass-berufe, die von der Bundesagentur für Arbeit ermittelt werden.

Sechsmonatige Einreise, um sich eine Stelle zu suchen

Neu ist auch, dass Fachkräfte künftig für sechs Monate einreisen dürfen, um sich hier eine Stelle zu suchen. Zudem soll eine „begrenzte Möglichkeit" geschaffen werden, sich "unter bestimmten Voraussetzungen" seine im Ausland erworbene Berufsausbildung erst nach der Einreise in Deutschland anerkennen zu lassen.

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch ist erst einmal skeptisch gegenüber dem Referentenentwurf. Der sei vor allem „an den Interessen der Wirtschaft orientiert.“ Doch auch die FDP ist enttäuscht. „Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück. Mit ihrem halbherzigen Bekenntnis zur Fachkräfteeinwanderung schafft es die Große Koalition nicht, den langersehnten großen Wurf zu machen“, sagt Fraktionsvize Stephan Thomae. So würden gute Ansätze wie der generelle Wegfall der Vorrangprüfung und Engpassbetrachtung durch mangelhafte Ausgestaltung bei der Aufenthaltsgestattung zur Arbeitsplatzsuche zunichtegemacht.“

Bleibeperspektive für Geduldete

Beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz war im Vorfeld besonders der Umgang mit gut integrierten Kräften, deren Abschiebung nur ausgesetzt ist, umstritten. Für eine Bleibeperspektive dieser Menschen hatte sich die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annegret Widman-Mauz (CDU), eingesetzt. Dass jetzt eine Bleibeperspektive für Geduldete erreicht wird, sieht man in ihrem Amt als „Schritt in die richtige Richtung“.

Der Referentenentwurf sieht eine neue „Beschäftigungsduldung“ von zwei Jahren vor. Voraussetzung: Die Betroffenen sind seit einem Jahr geduldet, seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sprechen gut genug Deutsch und können ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.

Die Integrationsbeauftragte der Firma Vaude, Lisa Fiedler , meint: „In der Presse wird benannt, dass eine Beschäftigungsduldung für Geflüchtete gilt, die seit einem Jahr geduldet sind. Das ist aus unserer Sicht keine praktikable Regelung, da viele unserer Mitarbeiter noch in laufenden Asylverfahren sind, die sich über Jahre erstrecken. Erst nach Abschluss des Asylverfahrens kommen sie in eine Duldung. Das würde ein weiteres Jahr Planungsunsicherheit für uns als Arbeitgeber bedeuten.“

Wirtschaft hofft auf schnelle Umsetzung

Vaude gehört zur baden-württembergischen Unternehmerinitiative „Bleiberecht durch Arbeit“ . Die hatte gefordert, das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge zunächst auf zwei Jahre befristet werden. Im Erfolgsfall soll nach zwei Jahren die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis um weitere drei Jahre verlängert werden.

Die Wirtschaft hofft jetzt auf eine schnelle Umsetzung des Gesetzes, „da uns und vielen anderen Unternehmen aus ganz Deutschland der Verlust der Arbeitskräfte droht“, so Lisa Fiedler.

Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollte keinem Geflüchteten in Arbeit und nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags die Arbeitserlaubnis entzogen werden bzw. die Abschiebung eingeleitet werden, wünscht sich Fiedler.