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Baukindergeld

Baukindergeld für Kauf statt für Neubau

Berlin / Lesedauer: 2 min

Förderung soll Familien helfen, den Traum vom Eigenheim wahr zu machen – doch an der Wirkung gibt es Zweifel
Veröffentlicht:20.01.2019, 19:55

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Seit dem Start des Baukindergeldes im vergangenen September haben 7562 Baden-Württemberger die Leistung beantragt. Die Linke bezweifelt, dass die Förderung die Wohnungsnot lindert.

Nach Zahlen der Bundesregierung wurden in der Zeit von Mitte September bis Ende des Jahres 2018 deutschlandweit genau 56 435 Anträge gestellt. Mit der Förderung soll der Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern erleichtert werden. Laut der Antwort der Regierung auf eine schriftliche Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Caren Lay galten 87,7 Prozent der Anträge allerdings nicht dem Neubau, sondern dem Erwerb schon bestehender Immobilien.

Diese Zahlen werden vom Bundesinnenministerium und von der wohnungspolitischen Sprecherin der Linken höchst unterschiedlich interpretiert. Ein Sprecher des Ministeriums sagte der „Schwäbischen Zeitung“, „Ziel ist, in erster Linie Wohneigentum für Familien mit Kindern zu fördern“. Dagegen sieht Caren Lay vor allem „teure Mitnahmeffekte“, weil die Förderung auf dem Markt eingepreist werde. Außerdem sei sie eine „rückwirkende Subventionierung von Eigentumswohnungen“, weil Anträge auch rückwirkend zum 1. Januar 2018 gestellt werden konnten. 262 Millionen Euro waren dafür allein 2018 vorgesehen.

Das Missverhältnis zwischen Bestandswohnungen und Neubauten erklärt das Innenministerium mit einer Besonderheit der Förderrichtlinien. „Der Antrag auf Baukindergeld kann erst nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden“, heißt es aus dem Hause von Minister Horst Seehofer (CSU). „Daher wird im kommenden Jahr mit einem Anstieg der Anträge für den Neubau von Wohneigentum gerechnet.“ Mit anderen Worten: Familien, die eine Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2018 erhalten haben, mit dem Bau aber erst in späteren Jahren fertig werden, können das Baukindergeld noch gar nicht beantragt haben.

Das Programm gilt nur drei Jahre. Und anspruchsberechtigt ist auch nicht jede Familie. Die Einkommensgrenze liegt bei 90 000 Euro Familieneinkommen im Jahr bei einem Kind. Bei jedem weiteren Kind kommen 15 000 Euro dazu. Die Fördersumme beträgt 12 000 Euro pro Kind jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Einige Verbraucherschutzorganisationen fürchten offenbar die Verlockung und empfehlen, die Förderung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Finanzierung des Wohneigentums auch ohne das Baukindergeld gesichert wäre.

Die Linken sehen unter anderem das untere Drittel der Gesellschaft benachteiligt. Caren Lay kritisiert, dass diejenigen, die sich Wohneigentum nicht leisten können, „mit ihren Steuern die Eigenheime der Besserverdienenden finanzieren“.