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343 Millionen Euro Kindergeld gehen auf Auslandskonten

Politik / Lesedauer: 2 min

EU-Bürger, die in Deutschland Steuern zahlen, haben nach geltendem Recht für die Dauer ihres Arbeitsaufenthaltes in Deutschland einen Kindergeld-Anspruch.
Veröffentlicht:21.03.2018, 21:37

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Rund 343 Millionen Euro Kindergeld wurden im vergangenen Jahr an Konten im Ausland überwiesen. Das geht aus neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. Demnach haben sich die Überweisungen auf ausländische Konten seit 2010 fast verzehnfacht. Im Dezember 2010 wurde der Bundesagentur für Arbeit zufolge für 61 615 ausländische Kinder, die nicht in Deutschland leben, Kindergeld gezahlt. Im Dezember 2017 waren es bereits 215 499 Kinder. Die meisten lebten in Polen (103 000), Kroatien (17 000) und Rumänien (17 000). Außerdem erhielten knapp 34 000 im Ausland lebende deutsche Kinder die Leistungen. Trotz des langfristigen Anstiegs sind die Zahlen im letzten Jahr zum ersten Mal seit 2010 wieder rückläufig gewesen.

Alice Weidel von der AfD kritisierte, dass „Arbeitnehmer, deren Kinder im billigeren Ausland leben, wegen der dort niedrigen Lebenshaltungskosten de facto viel mehr als Inländer erhalten“. Marcus Weinberg , familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, erwiderte, dass Deutschland die gesetzlichen Änderungen im deutschen Recht nur dann vornehmen könne, wenn die europäischen Vorschriften entsprechend angepasst werden.

EU-Bürger, die in Deutschland Steuern zahlen, haben nach geltendem Recht für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland einen Anspruch auf Kindergeld – auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Auch deutsche Kinder, die im EU-Ausland leben, haben solche Ansprüche.

2012 hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg dem polnischen Saisonarbeiter Waldemar Hudzinski rechtgegeben, der für drei Monate in Deutschland gearbeitet und hier Kindergeld für seine in Polen lebenden Kinder beantragt hatte. Seit dem „Hudzinski-Urteil“ gilt dieses Recht.

Widerstand aus Brüssel

Dennoch versucht die Bundesregierung schon länger, die Überweisungen ins Ausland zu reduzieren. Im vergangenen Jahr hatte der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble ( CDU ) eine Reform vorgeschlagen, die Kindergeldzahlungen an den Bedarf im Aufenthaltsland der Kinder anzupassen. Der Vorstoß des CDU-Politikers scheiterte allerdings am Widerstand der EU-Kommission in Brüssel. Eine entsprechende Reform wäre „nicht nur angemessen, sondern auch gerecht“, ist CDU-Familienpolitiker Weinberg überzeugt. „Fehlanreize würden vermieden, den Lebensmittelpunkt wegen der Höhe der Sozialleistungen in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen.“ Da bleiben wir dran und werden eine Anpassung im europäischen Recht mit Nachdruck verfolgen.“ Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass die Kindergeldhöhe dann niedriger, aber durchaus auch mal höher liegen könnte, so der CDU-Politiker.

Sabine Zimmermann (Linke), Vorsitzende im Familienausschuss des Bundestages, hingegen beharrt auf einer Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage. Grundsätzlich müsse gleiches Recht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gelten, gleich ob mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft, meinte die Linke-Politikerin. Ausländische Arbeitnehmer würden schließlich die gleichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.