Der ehemalige Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss doch nicht vor Gericht.
Der frühere bayerische Finanzminister soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Dienstag in München ankündigte. Darauf hätten sich die beteiligten Parteien am Montag in einem Rechtsgespräch geeinigt.
Demnach wollte die Staatsanwaltschaft noch am Dienstag einen neuen Strafbefehl beantragen, den Fahrenschon voraussichtlich akzeptieren wird.