StartseitePanoramaBrauer Härle darf Bier nicht bekömmlich nennen

Urteil

Brauer Härle darf Bier nicht bekömmlich nennen

Stuttgart / Lesedauer: 1 min

Brauer Härle darf Bier nicht bekömmlich nennen
Veröffentlicht:03.11.2016, 10:58

Von:
Artikel teilen:

Der Leutkircher Brauer Gottfried Härle hat im Streit um seine Bierwerbung erneut eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Donnerstag Härles Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Ravensburg abgewiesen. Damit darf Härle sein Bier weiterhin nicht als „bekömmlich“ anpreisen.

Der Richterspruch aus Stuttgart hatte sich bereits im ersten Prozesstermin vor dem Oberlandesgericht abgezeichnet. Der Senat folgte der Rechtsauffassung der Kläger vom Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW). Die lautet: „bekömmlich“ ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des EU-Rechts. Mit solchen Angaben darf nicht für Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol geworben werden ¬- also auch nicht für Bier.

Härle hatte seinerseits argumentiert, seine Brauerei werbe seit hundert Jahren mit dem Wort für ihr Bier, der durchschnittliche Kunde werde nicht auf die Idee kommen, es sei gesünder als andere Marken. „Einen Wettbewerbsvorteil können wir damit schon deswegen nicht erlangen, weil auch Marken wie Meckatzer, Augustiner oder Küppers Kölsch so werben“, sagte Härle. Das sahen die Richter anders und verwiesen auf einschlägige Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Beim Verbraucher könne durch die Verwendung des Worts „bekömmlich“ der Eindruck entstehen, Härles Bier sei gesünder als andere Alkoholika – nur darauf komme es an.

Für traditionellen Verwendungen des Begriffs bekömmlich sieht das EU-Recht allerdings tatsächlich Ausnahmen vor. Eine solche müsste Härle aber beantragen. Ob er dies tut, will er sich noch überlegen – ebenso wie den Gang zum Bundesgerichtshof.