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Wespentöten

15 000 Euro Bußgeld fürs Wespentöten

Baden-Württemberg / Lesedauer: 2 min

Geschützte Arten zu töten oder zu misshandeln kann teuer werden
Veröffentlicht:26.04.2018, 17:19

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Mit den wärmeren Temperaturen zieht es nicht nur die Menschen, sondern auch die Wespen wieder in die Gärten und auf die Kaffee-Tische. Lästig sind die Insekten für die meisten Menschen, viele fühlen sich von ihnen sogar bedroht. Aber wer die Tiere aber tötet, der muss laut Bußgeldkatalog unter Umständen mit skurril hohen Bußgeldern rechnen.

Bis zu 15 000 Euro sind im Bußgeldkatalog 2018 für Wespen-Töter in Baden-Württemberg vorgesehen. Und das betrifft nur die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, die in Deutschland unter allgemeinen Naturschutz stehen. Noch teurer wird es bei besonders geschützten Arten, Kreiselwespe oder Knopfhornwespe etwa. Werden diese getötet oder verletzt, kann das theoretisch bis zu 50 000 Euro kosten. Dieselben Bußgelder gelten auch für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.

Damit ist das Töten einer Wespe im Bußgeldkatalog genauso teuer wie das Erlegen eines Wolfs, wofür der Katalog ebenso bis zu 50 000 Euro vorsieht. Geschützt ist die Wespe, weil sie wichtig für das Ökosystem ist, heißt es auf der Internetseite des Bußgeldkatalogs. Ein Wespenstaat vernichte beispielsweise bis zu zwei Kilogramm Schädlinge pro Tag. Ohne vernünftigen Grund dürfen daher auch ihre Nester nicht eigenständig entfernt werden.

Allgemein sieht der Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg für die Misshandlung oder Tötung von besonders und streng geschützten Tierarten Bußgelder bis zu 50 000 Euro vor. Bei allgemein geschützten Tieren sind es immerhin 15 000 Euro Maximalbuße. Für Kaninchen- oder beispielsweise auch Hundequäler sind sogar bis zu drei Jahre Haft vorgesehen.

Als völlig straffrei führt der Bußgeldkatalog nur das Töten von Wühlmäusen, weil diese nicht von der Bundesartenschutzverordnung geschützt sind. Im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfung dürfen sie getötet werden.

Manfred Schirmer von der Bußgeldstelle in Ravensburg gibt aber Entwarnung in punkto Wespen: „So ein Fall ist mir noch nie untergekommen“, sagt er. Dabei müsse man auch immer die Verhältnismäßigkeit sehen. Zumal die Behörde bei Ordnungswidrigkeiten selbst entscheiden kann, ob und welches Bußgelder auferlegt wird. Also werde niemand empfindliche Strafen zahlen müssen, der bei Kaffee und Kuchen die lästigen Wespen eliminiert.