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Wohnungsmarkt

SPD droht Immobilienbesitzern

Bayern / Lesedauer: 2 min

Entwurf für Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnungen zu touristischen Zwecken
Veröffentlicht:25.01.2017, 18:13

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Auf einen Schlag mindestens 4 000 Wohnungen allein für den überhitzten Münchener Wohnungsmarkt erschließen will die SPD im bayerischen Landtag mit einer Novellierung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der Vorlage, die sich eng an ein entsprechendes Gesetz aus Hamburg anlehnt, wollen die Sozialdemokraten das Geschäft mit den Kurzzeitvermietungen von Wohnungen zu touristischen Zwecken über Anbieter von Airbnb oder Wimdu drastisch einschränken.

Nicht nur in München , sondern überall in touristischen Schwerpunkten Bayerns würden Wohnungen nur für den Zweck vorgehalten, sie für kurze Zeiträume an Touristen zu vermieten, sagte der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Andreas Lotte am Mittwoch in München. Das schade nicht nur dem Mietwohnungsmarkt, sondern auch der Hotellerie, der Einnahmen verloren gingen.

Tausende Medizintouristen

Die bayerische Landeshauptstadt ist ein Schwerpunkt dieser privatwirtschaftlichen Aktivitäten. Nicht nur zu Zeiten des Oktoberfestes boome das Geschäft mit der Vermietung an Touristen. Die Vermieter in München profitieren darüber hinaus von einer besonderen Klientel, nämlich den Medizin-Touristen überwiegend aus dem arabischen Raum, von denen alljährlich mehrere Tausend nach München kommen, um sich behandeln oder operieren zu lassen.

Nach Schätzungen Lottes werden in der Isar-Metropole etwa 4000 Wohnungen allein für diese Zwecke vorgehalten und damit dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen. Um das abzustellen, soll der Zeitraum, in dem eine Wohnung auf diese Art feilgeboten wird, auf maximal sechs Wochen im Jahr reduziert werden, sodass es sich nicht mehr lohnt, Wohnraum nur für diesen Zweck zu unterhalten.

Um die Einhaltung dieser Obergrenze zu kontrollieren, sollen Wohnungsvermittler wie die Internetplattformen verpflichtet werden, den kommunalen Behörden im Bedarfsfall Auskunft über die Identität der Anbieter zu geben. Gleichzeitig soll der Bußgeldrahmen bei Verstößen von derzeit maximal 50 000 auf 500 000 Euro angehoben werden.

Falls das alles nichts fruchten sollte, kann die Kommune als schärfste Waffe auch eine Art Zwangsverwaltung mit Hilfe eines Treuhänders anordnen. Der soll anstelle des Eigentümers die Vermietung der Immobilie auf dem freien Markt übernehmen. Die Behörden sollen ferner zweckentfremdete Wohnungen räumen und auch das Rückgängigmachen baulicher Veränderungen, die für die gewerbliche Vermietung geschaffen wurden, durchsetzen können. Mieter, die sich auf diese Art betätigen, könnte man aber nur mit Bußgeldern auf die Finger klopfen.

In Hamburg habe man mit einer ähnlichen Regelung bereits gute Erfahrungen gemacht, behauptete der SPD-Abgeordnete Lotte . Die bisherigen bayerischen Vorschriften gegen Zweckentfremdung hätten sich als „stumpfes Schwert“ erwiesen.