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Gemeinderat unterstützt OGI-Berufung

Bad Waldsee / Lesedauer: 2 min

Bad Waldsee wird sich an den Kosten beteiligen
Veröffentlicht:06.04.2012, 17:15

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Die Mitglieder des OGI-Zweckverband haben sich für die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen ausgesprochen. Dieses hatte dem Oberschwäbischen Gewerbe- und Industriepark (OGI) eine Absage erteilt. Auch der Gemeinderat der Stadt Bad Waldsee befürwortet die Berufung. „Wir haben uns intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt. Mit der Gründung des Zweckverbandes haben wir eine Solidargemeinschaft gegründet und daher gehen wir den Weg gemeinsam weiter“, sagt Bürgermeister Roland Weinschenk gegenüber der SZ. Die Zukunft werde weisen, ob das Verwaltungsgericht in Sigmaringen richtig gelegen habe oder nicht. „Wir bekommen durch den Gang an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Rechtssicherheit auch in Bezug auf die kommunale Planungshoheit. Dies ist auch für andere Dinge maßgebend“, sagt Weinschenk. Denn der Flächennutzungsplan für das OGI wird nicht der letzte sein, den die Kommunen in Zukunft aufstellen werden. „Mit einem Urteil aus Mannheim hat man eine gewissen Weichenstellung“, sagt Weinschenk. An den Kosten für die Berufung von 20 000 bis 30 00 Euro werde sich die Stadt entsprechend ihres Anteils am Zweckverband beteiligen. Dieser liegt laut Weinschenk bei 33 Prozent.

Auch die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats befürworten die Berufung. Roland Schmidinger , Vorsitzender der Freie-Wähler-Fraktion, sagt: „Wir haben zugestimmt, dass bis zur Fristwahrung Berufung eingelegt wird. Wir möchten die Begründung der Berufung lesen bevor wir weiter entscheiden.“ Es gebe im Urteil des Verwaltungsgerichts kritische Punkte, die man prüfen müsse. „Das werden wir machen und dann weiterentscheiden“, sagt Schmidinger.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion Matthias Haag bezieht sich auf die Aussage von Bürgermeister Roland Weinschenk in der Sitzung des Gemeinderats Bad Wurzach am Mittwoch. „Herr Weinschenk hat gesagt, dass wir zustimmen und dahinter steht die CDU “, so Haag. Wenn die Begründung des Anwalts vorliege, solle diese noch einmal ergebnisoffen beraten werden.

Dominik Souard, GAL-Fraktionsvorsitzender erklärt, dass seine Fraktion die Berufung unnötig und unsinnig findet. „Wir waren immer gegen OGI und halten die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts für stichhaltig“, so Souard. Die GAL-Fraktion sehe ebenfalls Planungsmängel, Verfahrensfehler sowie Mängel in den Unterlagen, die das Gericht erhalten hat. „Unnötig ist die Berufung, weil die das Thema OGI in der bestehenden Planung vom Tisch ist. Wir glauben dass es in einer so großen Planung realisiert werden kann.“ Es sei kontraproduktiv, dass sich die Stadt Bad Wurzach stur stelle und auf ihre Planungshoheit poche.

„Wir waren als Fraktion auch gespalten“, sagt der Vorsitzende der SPD-Fraktion Emil Kaphegyi. „Bei uns stand es zwei zu eins für die Berufung. Ich war dafür, dass man das macht, allerdings mit einigem Bauchweh.“ Er sei wegen der Arbeitsplätze von Anfang an für das Industriegebiet gewesen, so Kaphegyi. „Beim Landschaftsbild sehe ich keine großen Schädigungen.“