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Waffenschein

Jäger verliert seinen Waffenschein - weil seine Hündin auf ihn geschossen hat

München / Lesedauer: 3 min

Verwaltungsgericht München weist Klage ab
Veröffentlicht:19.02.2019, 17:11

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Siegmund B. hat das Autofenster heruntergelassen, um mit der Frau zu reden, deren Schäferhund er soeben verfolgt hat. Doch mitten im Gespräch ertönt plötzlich ein Knall, und im nächsten Moment verspürt der 74-Jährige einen Schmerz im Arm. Als er hinabblickt, ist dort überall Blut – eine Patrone aus seinem Repetiergewehr ist Siegmund B. durch den Ellbogen geschossen. Der Täter, so wird es der Teichwirt aus der Nähe von Ingolstadt später vor Gericht schildern, sitzt in diesem Moment neben ihm im Auto: seine Hündin Barka, ein Deutsch-Drahthaar. Das Tier, so Siegmund B., habe beim Herumtollen auf dem Beifahrersitz den Schuss abgefeuert.

Hund schießt auf Jäger: Dieser kuriose Fall ist vor dem Verwaltungsgericht München gelandet. Auslöser war eine Klage von Siegmund B. – nicht etwa gegen seine schießwütige Barka, sondern gegen das Landratsamt Pfaffenhofen, das ihm infolge des Vorfalls seine Waffenbesitzkarte entzogen hat. Der Vorwurf: Siegmund B. habe fahrlässig gehandelt, indem er die geladene Waffe im Auto mitführte.

Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht sein Urteil verkündet – und die Klage des Jägers abgewiesen. Dieser habe eine „elementare Pflicht“ verletzt, indem er eine schussbereite Waffe im fahrenden Auto hatte, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dieses teile die Einschätzung des Landratsamts, wonach der Kläger nicht mehr die „erforderliche Zuverlässigkeit“ für den Besitz einer Waffe mitbringe, „weil anzunehmen ist, dass er mit Waffen oder Munition auch künftig nicht vorsichtig umgehen wird“.

Das Gericht ließ dabei die Verteidigungsstrategie von Siegmund B. und seinem Anwalt Michael Jobst ins Leere laufen. Sie hatten argumentiert, dass der 74-Jährige an jenem Novembertag 2016 keine geladene, sondern bloß eine unterladene Waffe im Auto hatte – sprich: dass sich eine Patrone im Magazin befand, nicht aber im Lauf. Siegmund B. sei zuvor auf einem seiner Teichgüter in Sachsen auf einen vermeintlich wildernden Schäferhund getroffen und von diesem ins Auto gedrängt worden. „Im Eifer des Gefechts“, so Jobst, habe sein Mandant keine Zeit gehabt, die Waffe ordnungsgemäß zu entladen. Nachdem der Jäger den Schäferhund verfolgt hatte, traf er dessen Besitzerin an. Während des Gesprächs mit ihr habe die neunjährige Barka – durch den anderen Hund in Unruhe versetzt – mit ihren Pfoten die Waffe sowohl geladen als auch abgefeuert. Ob das Gewehr zuvor bloß unterladen oder – „was von der Lebenserfahrung wahrscheinlicher ist“ – fertig geladen war, mache jedoch keinen Unterschied, stellte das Gericht fest. So oder so sei die Waffe schussbereit und habe daher im Auto nichts zu suchen.

So kurios die Geschichte von Siegmund B. auch klingt – sie ist kein Einzelfall. So wurde vor einigen Monaten ein Mann in den USA durch einen Brustschuss schwer verletzt, nachdem sich sein Rottweiler-Mischling auf der Autorückbank mit der Pfote im Abzug seines Gewehrs verfangen hatte. Anfang 2018 war ein Jäger in Russland bei einem ähnlichen Unfall verstorben. Er hatte seine Waffe auf den Knien, als sein Hund plötzlich auf ihn zusprang und dabei den Abzug drückte.

Inwiefern Siegmund B. gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vorgehen wird, ließ sein Anwalt am Dienstag offen. Man werde die schriftliche Begründung abwarten, sagte Michael Jobst, und danach über einen möglichen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entscheiden.