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Abzockpraktik

Bayern will Internet-Abzockern auf die Pelle rücken

Bayern / Lesedauer: 2 min

Verbraucherschutzminister Marcel Huber will vor allem Kinder und Jugendliche im Internet besser schützen
Veröffentlicht:10.07.2014, 17:18

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Bayern will gesetzgeberische Schritte auf den Weg bringen, um Minderjährige und deren Familien vor Abzockpraktiken aus dem Internet zu schützen. Wer Kinder und Jugendliche durch versteckte kostenpflichtige Anwendungen über den Tisch ziehe oder deren ins Netz gestellte persönliche Daten zu Werbung oder Anfertigung von Persönlichkeitsprofilen missbrauche, sollte bestraft werden, sagte der bayerische Verbraucherschutzminister Marcel Huber (CSU) am Mittwoch in München. Dem Minister schweben in diesen Fällen Bußgelder um die 50000Euro vor.

Grund für die Überlegungen ist die erhebliche Zunahme von Hilfe und Rat suchenden Familien bei den Verbraucherzentralen, die von Internet- und Telekommunikationsanbietern über den Tisch gezogen werden. So häuften sich die Fälle, in denen Minderjährige über anfänglich kostenlose Online-Spiele in Kostenfallen gelockt würden, berichtete Marion Breithaupt-Endres vom Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern.

Rechnungen und Abmahnungen

Zu den klassischen Kostenfallen gehörten außerdem fingierte Rechnungen für angebliche Clubmitgliedschaften und unberechtigte Abmahnungen. Immer wieder würden auch Schadprogramme als Anhänge gefälschter Rechnungen versandt. Ebenso zahlreich wie die Beschwerden über Internet- und Kommunikationsdienstleister sind nach Angaben der Verbraucherzentrale-Chefin die Probleme mit Finanzdienstleistern und Versicherungen. „Die Finanzkrise schlägt sich nach wie vor nieder“, so Breithaupt-Endres. Weiterhin müssten sich die Verbraucher mit intransparenten oder nicht bedarfsgerechten Produkten bei Finanzanlagen und Altersvorsorge herumschlagen, die nicht selten provisionsgesteuert seien. Das Bedürfnis der Bürger nach unabhängiger Beratung bleibe weitgehend unerfüllt. „Der Markt ist nicht in Ordnung“, so die Verbraucherschützerin. Viel Ärger gibt es auch mit einigen Energie-Billiganbietern. Sie bieten Stromtarife zu nicht kostendeckenden Niedrigpreisen an, um Kunden zu gewinnen, versuchen aber vielfach, die Finanzlöcher durch dubiose Praktiken zu schließen.

Warnung vor Vergleichsportalen

Zum Instrumentarium gehörten unkorrekte Rechnungen, die Verweigerung versprochener Boni und überhöhte Abschlagsforderungen. Die Verbraucherschützer raten dringend dazu, sich nicht nur auf Vergleichsportale im Internet zu verlassen und schon gar nicht, erhebliche Vorauszahlungen zu leisten.

Der Staat könne zwar nicht bei jeder Entscheidung hinter dem Bürger stehen, sich aber auch nicht auf die Rolle des Mahners beschränken, so Bayerns Verbraucherschutzminister. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten ständig angepasst werden, aber die kriminellen Geschäftemacher seien immer schneller als der Staat mit seiner Rechtsetzung.