Die Analyse ist richtig. Mit den im Klimapaket festgeschriebenen Maßnahmen ist es unmöglich, die Emissionen im Verkehrssektor in einem Maße zu senken, dass Deutschland die Pariser Klimaziele einhält. Der Vorstoß des Umweltbundesamtes ist deshalb völlig legitim – und auch notwendig, um auf die Diskrepanz zwischen Zielen und eingeleiteten Maßnahmen aufmerksam zu machen. Und mit den nun vorgestellten einzelnen Schritten wird auch klar, dass nur eine umfassende und ganzheitliche Mobiltätswende die erforderliche Wirkung hat.
Die Bonbons in ihrem Handgepäck haben einer 80-Jährigen am Frankfurter Flughafen eine Anzeige eingebracht. Die Bundespolizei entdeckte bei der Sicherheitskontrolle in ihrer Tasche sieben Coca-Bonbons, wie die Beamten am Donnerstag berichteten. Diese enthalten Bestandteile der Coca-Pflanze und fallen damit unter das Betäubungsmittelgesetz.
Die Deutsche befand sich am Mittwoch auf dem Heimweg nach Bolivien. „Sie gab an, dort in den Bergen zu leben und die Coca-Bonbons zur Linderung ihrer Höhenkrankheit zu benötigen“, berichtete eine Sprecherin der Bundespolizei. „Die Reisende wurde samt der ungewöhnlichen Süßigkeit zuständigkeitshalber an Beamte des Hauptzollamts Frankfurt übergeben.“
Der Zoll leitete ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Ihren Flug hat die alte Dame dann doch noch erreicht - wenn auch ohne ihre Bonbons.