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Verdachtsfall

Verfassungsschutz BaWü beobachtet ab sofort gesamte AfD

Baden-Württemberg / Lesedauer: 2 min

Die AfD ist vom baden-württembergischen Verfassungsschutz als Verdachtsobjekt eingestuft worden. Dies galt bislang nur für die Junge Alternative und den rechtsnationale „Flügel“.
Veröffentlicht:14.07.2022, 10:22

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Der baden-württembergische Verfassungsschutz beobachtet ab sofort den gesamten Landesverband der AfD . Das hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Donnerstag in Stuttgart erklärt.

„Das Landesamt für Verfassungsschutz bearbeitet den AfD-Landesverband im Bereich Rechtsextremismus als Beobachtungsobjekt, und zwar als Verdachtsfall.“ Bislang hatte die Behörde nur die Jugendorganisation der Partei Junge Alternative und Anhänger der offiziell aufgelösten extremistischen Teilorganisation "Flügel" im Blick.

Durch die Einstufung als Verdachtsfall kann die Behörde die gesamte Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, erklärte Beate Bube , Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz.

Das heißt, dass die Mitarbeiter nicht nur öffentlich zugängliche Quellen prüfen dürfen, sondern auch V-Leute einsetzen und etwa Telefonate abhören können. „Aber immer nur unter der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit“, so Bube. Für Abgeordnete sei die Hürde zum Einsatz solcher Mittel besonders hoch.

AfD-Mitgliedschaft für Beamte problematisch

Durch die Einstufung der AfD in Baden-Württemberg als Verdachtsfall könnten Beamte, die AfD-Mitglieder sind, Probleme bekommen, bestätigte Strobl .

Eine Mitgliedschaft bei der AfD kann jetzt ein Anhaltspunkt dafür sein, dass jemand nicht auf Boden der freiheitlich demokratische Grundordnung steht, das ist mit dem Beamtenstatus inkompatibel.

Innenminister Thomas Strobl (CDU)

Das spiele bei Neuanstellungen eine Rolle, könne aber auch Beamte betreffen, die schon länger im Dienst sind. „Bei meinen Polizistinnen und Polizisten lege ich schon einen sehr hohen Maßstab an, was Verfassungstreue angeht“, so Strobl. Jeder Fall sei aber im Einzelnen und individuell zu prüfen. „Einen Automatismus gibt es nicht.“

Als Anlass für die Neubewertung der AfD-Landespartei nannten Strobl und Bube eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Das Gericht hatte es dem Bundesamt für Verfassungsschutz erlaubt, die Gesamtpartei als Verdachtsfall einzustufen.

Dagegen hatte sich die AfD juristisch gewehrt - und tut dies auch weiterhin. Ziel der Aktivitäten in Baden-Württemberg sei es nun zu prüfen, inwiefern extremistische Kräfte innerhalb der Landespartei Einfluss haben und diesen ausweiten, erklärte Bube.