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Strafverfahren

Strafverfahren gegen Weidel eingestellt

Baden-Württemberg / Lesedauer: 2 min

Die zuständige Staatsanwaltschaft Konstanz hat das Strafverfahren gegen AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel sowie weitere AfD-Funktionäre abgeschlossen. Im Kern ging es um illegale Parteispenden.
Veröffentlicht:20.09.2021, 14:44

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Die Ermittlungen gegen AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel im Zuge der Parteispendenaffäre sind eingestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Konstanz am Montag mitteilte, gebe es keinen hinreichenden Tatverdacht für einen Verstoß gegen das Parteiengesetz.

Strafbar sei eine Aufstückelung von Spenden zur Verschleierung für die Empfängerin nur, wenn diese daran mitgewirkt habe. Dafür habe sich in Weidels Fall aber kein für eine Anklage ausreichender Verdacht ergeben.

Frau Dr. Weidel nimmt diesen Umstand mit Genugtuung zur Kenntnis, sind damit doch allen haltlosen Spekulationen in der Öffentlichkeit endgültig die Grundlage entzogen.

, Sprecher von Alice Weidel Daniel Tapp

Daniel Tapp, Sprecher von Alice Weidel, sagte der "Schwäbischen Zeitung": "Frau Dr. Weidel war in der gesamten Causa 'Spenden KV Bodenseekreis' nie ein schuldbares Handeln vorzuwerfen. Das hat nun auch die Staatsanwaltschaft Konstanz nach fast drei Jahren festgestellt. Frau Dr. Weidel nimmt diesen Umstand mit Genugtuung zur Kenntnis, sind damit doch allen haltlosen Spekulationen in der Öffentlichkeit endgültig die Grundlage entzogen."

130 000 Euro aus der Schweiz

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte über mehrere Jahre gegen Weidel und Mitglieder ihres AfD-Kreisverbands am Bodensee ermittelt. Die Partei hatte im November 2018 bestätigt, dass eine Schweizer Pharmafirma 2017 rund 130 000 Euro in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband überwiesen hatte. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt.

Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Die AfD hatte dem Bundestag zunächst die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen.

Später erklärte sie der Bundestagsverwaltung zufolge aber, sie verfüge "nicht über belastbare Erkenntnisse, wer der wahre Spender sei". Die Bundestagsverwaltung belegte die Partei mit einer Strafzahlung von rund 396 000 Euro. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte eine Klage der AfD gegen den Bescheid im Juni ab.