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Volksbegehren

SPD zieht für kostenlose Kitas vor Gericht

Stuttgart / Lesedauer: 3 min

Mit einem Volksbegehren will die SPD Kita-Gebühren in Baden-Württemberg abschaffen. Doch das Innenministerium hat den Antrag abgelehnt. Jetzt geht es vor Gericht.
Veröffentlicht:16.01.2020, 10:31

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Eltern müssen in Baden-Württemberg für den Kita-Besuch ihrer Kinder Gebühren zahlen. Die SPD will die Gebühren abschaffen, ist aber in der Opposition. Über ein Volksbegehren wollte sie ihr Anliegen vorantreiben — doch den Antrag genehmigte das Innenministerium nicht. Von Montag an beschäftigen sich nun die obersten Verfassungsrichter Baden-Württembergs mit dem Thema.

Was sind Volksbegehren und Volksabstimmungen?

Mit einem Volksbegehren können Bürger ein Thema anstoßen. Ein Volksbegehren kann in eine Volksabstimmung münden, also in die Befragung der Bürger. Die Hürden dafür hat die grün-rote Vorgängerregierung 2015 gesenkt, um mehr direkte Demokratie in Baden-Württemberg zu ermöglichen.

Bislang gab es im Südwesten keine von Bürgern initiierte Volksabstimmung. Die Abstimmung über das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Jahr 2011 hatte die Landesregierung selbst auf den Weg gebracht.

Was will die SPD?

Die SPD hat im Januar vergangenen Jahres den Startschuss für ein Volksbegehren gegeben, um Kitas gebührenfrei zu machen. Sie sammelte dazu rund 10 000 Unterschriften von Bürgern und reichte einen Antrag auf ein Volksbegehren beim Innenministerium ein.

Bislang zahlen die Eltern in den Kommunen in Baden-Württemberg für die Betreuung ihrer Kinder unterschiedlich hohe Beiträge. Hingegen sind die Kitas etwa in Rheinland-Pfalz für Kinder ab zwei Jahren gebührenfrei.

Wenn direkte Demokratie kein Geld kosten darf, können Sie sie gleich abschaffen

sagt Landeschef Andreas Stoch

Fallen die Gebühren weg, müsste das Geld aus dem Landeshaushalt kommen. Nach Angaben der SPD geht es um etwa 529 Millionen Euro im Jahr — der Gemeindetag geht allerdings von einem höheren Betrag aus.

Wie entschied das Innenministerium?

Die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnt eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas ab, weil das fürs Land zu teuer sei. Das CDU-geführte Innenministerium schob dem Volksbegehren einen Riegel vor und führte rechtliche Gründe an: Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, würde das den Etat des Landes wesentlich beeinflussen.

Zudem seien auch keine Volksbegehren über Abgabengesetze möglich. Das Vorhaben der SPD widerspreche dem Grundgesetz und der Landesverfassung. Denn in der Landesverfassung heißt es im Artikel 59: „Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet keine Volksabstimmung statt.“

Was hält die SPD dagegen?

Die SPD argumentiert, dass es bei der von ihr angepeilten Gesetzesänderung für kostenlose Kitas im Südwesten nicht um das Staatshaushaltsgesetz gehe. Das von der SPD formulierte Änderungsgesetz sei auch kein Abgabengesetz.

Landeschef Andreas Stoch erklärte mehrfach: „Wenn direkte Demokratie kein Geld kosten darf, können Sie sie gleich abschaffen.“

Wann gibt es eine Entscheidung?

Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll bis Ende März eine Entscheidung verkündet werden. Sollte der Verfassungsgerichtshof der SPD recht geben, will die Partei nach Angaben ihres Generalsekretärs Sascha Binder so schnell wie möglich das Volksbegehren auf den Weg bringen.

Unter Beachtung diverser Fristen würde eine mögliche Volksabstimmung dann in die Zeit des Landtagswahlkampfes fallen. Sollte die SPD vor Gericht scheitern, will sie das Thema Kita-Gebühren ebenfalls in den Landtagswahlkampf ziehen. Die Wahl ist im März 2021.