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Großraumbüro

So klappt gutes Miteinander im Großraumbüro

Schwäbisch Gmünd / Lesedauer: 4 min

Disziplin, Rücksichtnahme, Kompromissbereitschaft: Für die Arbeit im Großraumbüro sind solche Tugenden unerlässlich. Denn sonst ist Krach unter den Kollegen programmiert.
Veröffentlicht:16.04.2018, 08:41

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Im Großraumbüro sitzen alle zusammen. Die Wege sind kurz, der Informationsaustausch geht schnell, im besten Fall entsteht ein Wir-Gefühl. Doch was in der Theorie so nett und unkompliziert klingt, sorgt im Alltag oft für Frust. Der eine Kollege schreit ins Telefon, die andere lacht über den Inhalt einer E-Mail — und liest sie dann auch noch laut vor. Der nächste erzählt über mehrere Tische hinweg vom letzten Kinoabend.

Schlecht für die Gesundheit und die Psyche

Das stört nicht nur beim Arbeiten, sondern hat auch Langfristfolgen: Nach der Auswertung mehrerer Studien kamen australische Forscher schon 2009 zu dem Ergebnis, dass für viele Berufstätige das Arbeiten im Großraumbüro negativ für Gesundheit und Psyche ist. Dabei war für viele nicht nur der Lärmpegel eine Belastung, auch das Licht und die Temperatur stören. Schließlich definiert nicht jeder heiß und kalt gleich, und in den meisten Großraumbüros kann auch nicht jeder am Fenster sitzen. Essensgerüche vom Nachbarplatz empfinden viele ebenfalls als unangenehm.

Kein teurer Leerstand bei Urlaub und Krankheit

Dennoch halten etliche Firmen am Großraumbüro fest — weil sie von den Vorteilen überzeugt sind. Hinzu kommt, dass aus Arbeitgebersicht in einem Großraumbüro die Raumnutzung effizienter ist als in Einzelbüros: Bei Urlaub oder Dienstreisen gibt es dann zum Beispiel keinen teuren Leerstand. „Die Einrichtung eines Großraumbüros ist eine unternehmerische Entscheidung“, sagt der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt . Allerdings keine diktatorische: Schon in der Planungsphase muss ein Betriebsrat über solche Schritte informiert und in die Vorbereitung einbezogen werden.

Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind Großraumbüros „organisatorische und räumliche Zusammenfassungen von Büro- oder Bildschirmarbeitsplätzen auf einer 400 Quadratmeter oder mehr umfassenden Grundfläche“. Für die Größe gibt es genaue Vorschriften: „Jedem Arbeitnehmer steht laut Arbeitsschutz eine Fläche von mindestens 12 bis 15 Quadratmeter zu“, erklärt Weigelt. Hält sich der Arbeitgeber nicht an diese Vorgabe, droht ihm ein Bußgeld oder schlimmstenfalls der Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Für die Privatsphäre der Mitarbeiter gibt es weniger genaue Vorschriften. Darum kümmern kann und sollte sich der Arbeitgeber aber natürlich trotzdem, mit Stellwänden etwa. „Für Stellwände gibt es sehr gute Dämmungen“, sagt Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW). So hat nicht nur jeder sein eigenes Reich, sondern auch etwas mehr seine Ruhe.

Keine Mett- oder Fischbrötchen am Arbeitsplatz

Aber auch die Mitarbeiter selbst müssen dazu beitragen, dass der Büroalltag erträglich ist. Und zwar mit Rücksichtnahme und Disziplin. „Idealerweise setzen sich dafür alle zusammen und treffen Absprachen“, sagt Susanne Helbach-Grosser vom Seminar-Institut Takt & Stil in Schwäbisch Gmünd. Eine der Regeln kann zum Beispiel sein, dass keine warmen Mahlzeiten am Arbeitsplatz eingenommen werden, und am besten auch keine Mett- oder Fischbrötchen — wegen der Geruchsbelästigung. Stattdessen sollte jeder in den dafür vorgesehen Räumen essen.

Kompromisse sind das A und O

Für das Lüften lassen sich feste Zeiten vereinbaren — was aber nicht bedeuten muss, dass ein offenes Fenster abseits dieser Zeiten absolut tabu ist. Da ist dann die eine, der es im Raum zu stickig ist und die deshalb das Fenster aufmachen möchte, und der andere, dem es bei offenem Fenster zu kalt ist. In einer solchen Situation muss jeder auf das Verständnis des anderen setzen und eine Lösung suchen: Einmal kurz stoßlüften zum Beispiel statt langer Frischluft-Perioden. „Ständig Kompromisse zu schließen ist ohnehin das A und O im Großraumbüro“, betont Helbach-Grosser.

So kann es die Regel geben, dass alle Kollegen aus Rücksicht möglichst gedämpft miteinander sprechen. Und trotzdem kann es Momente geben, in denen jemand etwa am Telefon unbewusst lauter spricht als gewollt. „Für einen solchen Fall können Kollegen untereinander Handzeichen vereinbaren“, rät Helbach-Grosser. Im Idealfall reicht dann schon ein kurzer Wink, um die Lautstärke des Kollegen wieder herunterzupegeln.

Alternativ können etwas lautere Kollegen die Büro-Nachbarn vorwarnen, rät Wahl-Wachendorf. Etwa so: „Bitte entschuldigt, wenn ich nachher etwas lauter rede, ich rufe unsere Niederlassung in den Vereinigten Staaten an und erfahrungsgemäß ist die Verbindung schlecht.“

Verständnis bei lauten Kollegen wecken

Regeln hin, Absprachen her — immer wieder gibt es Kollegen, die sich nicht daran halten und ständig am Arbeitsplatz warm essen oder permanent quer durch den Saal mit anderen reden. „Kollegen sollten dann auf den Störenfried zugehen“, rät Wahl-Wachendorf. Sie sollten versuchen, bei ihm Verständnis dafür zu wecken, dass er mit seinem Verhalten anderen das Arbeiten schwermacht. Zeigt der Störenfried sich resistent, ist das ein Fall für den Chef, so Arbeitsrechtler Weigelt. „Im schlimmsten Fall gibt es dann eine Abmahnung.“

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