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Parteispenden-Affäre um Weidel: Wie die AfD eine Strafe verhindern will

Berlin / Lesedauer: 2 min

Wegen mutmaßlich illegaler Parteispenden aus der Schweiz an Weidels Kreisverband am Bodensee drohen der AfD empfindliche Konsequenzen. Das will die Partei vermeiden.
Veröffentlicht:03.01.2020, 19:42

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Die AfD interpretiert die umstrittenen Spenden im Bundestagswahlkampf 2017 an ihre damalige Spitzenkandidatin Alice Weidel als persönliche Zuwendungen.

Sie will damit eine Strafzahlung verhindern, die ihr droht, wenn es sich um eine Parteispende handeln würde. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus der Bundestagsverwaltung in Berlin.

Zuerst hatten die „Süddeutsche Zeitung“ sowie die Sender WDR und NDR darüber berichtet.

Sie zitieren aus einem Schreiben des AfD-Anwalts Frank Saliger an die Bundestagsverwaltung, in dem von einer „persönlichen Wahlkampfspende“ zugunsten von Weidel die Rede sei.

Weidels Sprecher bestätigt Vorgang auf Rückfrage der „Schwäbischen Zeitung“

Daniel Tapp, Weidels persönlicher Sprecher, bestätigte der „ Schwäbischen Zeitung “ den Inhalt des Schreibens.

Saliger habe die Überzeugung, dass es sich bei der Zahlung an Weidel um eine „Kandidatenspende“ und nicht um eine Parteispende handle, „aus dem Spenderwillen abgleitet“. Und dieser Wille sei erst durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konstanz offenkundig geworden.

Im Gegensatz zur AfD interpretiert die Bundestagsverwaltung die Zuwendungen als illegale Parteispende. Der AfD droht daher der dreifache Betrag als Strafzahlung, also und 396 000 Euro.

Weidel ist heute Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag. 2017 hatte eine Schweizer Pharmafirma Spenden von 132 000 Euro in mehreren Tranchen an Weidels Kreisverband am Bodensee in Baden-Württemberg überwiesen.

Die AfD zahlte das Geld zurück, allerdings erst Monate später. Der Geschäftsführer der Firma hatte angegeben, er habe das Geld als Gefallen für einen Geschäftsfreund überwiesen.

Den Namen nannte er nicht. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind.