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Landtag will künftige Mitarbeiter überprüfen

Stuttgart / Lesedauer: 3 min

Die polizeiliche Durchleuchtung soll kommen. Wer nicht vertrauenswürdig ist, soll nicht mit Steuergeld entlohnt werden.
Veröffentlicht:11.07.2018, 21:32

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Wer nicht zuverlässig ist, hat im Landtagsgebäude wohl bald keinen Zutritt mehr. Darauf hat sich das Landtagspräsidium in seiner jüngsten Sitzung geeinigt.

„Das Landesparlament muss jeglichen Verdacht ausräumen, seine schützende Hand selbst über nachgewiesen unzuverlässige Mitarbeiter zu halten“, erklärte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) am Mittwoch. Auch soll kein Steuergeld mehr als Lohn für sie fließen. Stein des Anstoßes war ein Mitarbeiter von zwei AfD-Abgeordneten.

Das Landesparlament will sich am Bundestag orientieren. Dort ist es schon lange für alle Bewerber um eine Stelle im Parlament, bei einer Fraktion oder einem Abgeordneten Pflicht, sich polizeilich durchleuchten zu lassen. Wer diese Zuverlässigkeitsprüfung nicht besteht, hat schlechte Karten für den Job – und für den Zutritt in die Gebäude.

Die Hausordnung für den Stuttgarter Landtag soll entsprechend geändert werden. Auch hier sollen sich Mitarbeiter einer Überprüfung unterziehen müssen. Wer dann als nicht vertrauenswürdig gilt, soll zumindest nicht mehr den Landtag betreten dürfen. Das kann Aras eigentlich eigenmächtig in der Hausordnung regeln. Trotzdem hat sie das Landtagspräsidium, in dem alle Fraktionen vertreten sind, in die Entscheidung eingebunden.

Beschäftigen dürfen Abgeordnete oder Fraktionen einen solchen Mitarbeiter dann trotzdem. Auch gilt das Hausverbot nur für den Landtag – nicht etwa für die Gebäude, in denen die Parlamentarier ihre Büros haben. Doch geht das Ansinnen des Präsidiums noch einen Schritt weiter: Künftig soll auch kein Geld mehr für betroffene Mitarbeiter fließen. Der Landtag zahlt den Abgeordneten Kostenpauschalen, mit denen sie ihre Mitarbeiter bezahlen können. Diese Zahlungen würden dann entfallen. Manche Bundesländer im Osten haben bereits solche Regelungen für ihre Landtage getroffen.

Fraktionen begrüßen Vorstoß

Nur der Landtag kann darüber entscheiden, ob kein Geld für bestimmte Mitarbeiter fließen soll. Dafür muss das Parlament das Abgeordneten- und das Fraktionsgesetz ändern. Bis zur ersten Präsidiumssitzung nach der Sommerpause hat Aras nun den Auftrag bekommen, konkrete Texte zu erarbeiten.

Die Fraktionen begrüßen das. Die CDU-Fraktion spricht sich klar für eine Zuverlässigkeitsprüfung aus. „Dafür sind wir unbedingt!“, erklärt auch FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Reinhold Gall äußert seine Hoffnung, durch eine neue Regelung Menschen mit extremistischer Vergangenheit und verfassungsfeindlicher Gesinnung vom Parlamentsbetrieb fernzuhalten. „Wenn einzelne Zuverlässigkeitsprüfungen den Kriterien, die es noch zu definieren gilt, nicht standhalten, dann muss dies finanzielle Konsequenzen für die Abgeordneten und Fraktionen haben.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion Hans-Ulrich Sckerl erinnert daran, wie es zu den Überlegungen kam. „Hintergrund sind schockierende Enthüllungen über rechtsextremistische Hintergründe von AfD-Mitarbeitern, die wir in aller Schärfe verurteilen, im Landtag nicht dulden und nicht mit Steuermitteln finanzieren wollen.“ Die Botschaft sei klar: „Wir sind nicht bereit, den Landtag zum Tummelplatz von Rechtsextremisten oder Verfassungsfeinden werden zu lassen.“

AfD-Fraktionschef Bernd Gögel unterstützt das Ansinnen auch. Seine Fraktion habe einen eigenen Gesetzentwurf eingereicht, sagte er. „Unser Antrag ist viel umfangreicher“, ergänzt sein Kollege Rüdiger Klos. „Die anderen hatten eine Anti-AfD-Regelung im Sinn.“ Ziel ihrer Fraktion sei es, gewisse Prüfungszyklen für alle vorzunehmen – etwa auch für Abgeordnete.