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Großer Streit um kleine Wasserkraft

Stuttgart / Lesedauer: 4 min

Bundesregierung will Förderung beendet – Vor allem Süddeutschland wäre betroffen
Veröffentlicht:11.05.2022, 19:00

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Kleine Wasserkraftwerke sollen künftig keine Förderung mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bekommen. So sieht es das Osterpaket von Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) vor, das die Bundesregierung abgesegnet hat und über das am Donnerstag erstmals der Bundestag debattiert.

Das würde vor allem den Süden Deutschlands hart treffen. Das grün-geführte Umweltministerium in Stuttgart stützt Habecks Kurs dennoch – sehr zum Ärger der Anlagenbetreiber im Südwesten. Mitstreiter haben sie in der mitregierenden CDU und im Energieversorger EnBW.

Anton Sailer Senior ist wütend. Vor einem halben Jahrhundert hat er das erste Wasserkraftwerk gekauft. Inzwischen betreiben seine Söhne drei Kleinkraftwerke an der Rot, die sich parallel zur Iller durch den Süden Württembergs schlängelt und bei Erbach in die Donau mündet.

„Weit mehr als eine Million hätte ich in den Sand gesetzt, wenn der Bund sagen würde, den Strom nehmen wir nicht mehr ab“, sagt der 82-Jährige aus Rot an der Rot. Viel Geld hat seine Familie in neue und modernisierte Anlagen investiert – etwa für Fischaufstiegshilfen. „Ich ärgere mich da wahnsinnig“, sagt er. Schließlich liefere das Wasser saubere Energie. Und die brauche es angesichts der Klimakrise und des Ziels, von der Lieferung fossiler Energien etwa aus Russland unabhängig zu werden.

Neue und modernisierte Anlagen betroffen

Solche Kleinkraftwerke mit einer Leistung bis 500 Kilowatt, wie sie die Familie von Anton Sailer sollen „aus ökologischen Gründen künftig nicht mehr gefördert“ werden, heißt es im Gesetzespaket aus Habecks Haus. Das betreffe lediglich neue Anlagen und solche, die modernisiert und damit eine höhere Leistung bekommen würden, betont das Stuttgarter Umweltministerium.

Für viele Kleinkraftwerke gelten zwar noch ältere Versionen des EEG, sie können zunächst weiter mit Fördergeld rechnen. Der Bundesverbands Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) rechnet aber mit einer großen Schließungswelle, wenn Ende des Jahrzehnts auch für sie die EEG-Förderung ausläuft.

Laut BDW liegen 90 Prozent der bundesweit 7300 Wasserkraftanlagen unter der 500-Kilowatt-Marke. Für Baden-Württemberg spricht das Umweltministerium von 1473 Kleinkraftwerken – bei insgesamt knapp 1800 Anlagen im Land. 80 Prozent des bundesweit erzeugten Stroms aus Wasserkraft kommt aus Bayern und Baden-Württemberg.

Unter den erneuerbaren Energiequellen belegt sie im Südwesten nach der Photovoltaik den zweiten Platz. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung 2021 lag bei mehr als neun Prozent, gab das Ministerium am Mittwoch bekannt.

Kleinkraftwerke tragen zwar einen verhältnismäßig kleinen Teil hierzu bei. Die EnBW spricht von 500 Gigawattstunden bei einer Gesamtmenge von 4673 Gigawattstunden im Jahr 2021. Aber: „Damit nimmt die kleine Wasserkraft insbesondere im Südwesten einen hohen Stellenwert ein und sollte weiterhin politisch unterstützt werden“, betont eine Konzernsprecherin.

Wenig Nutzen, viel Schaden, sagen Umweltverbände

Umweltverbände sehen das anders. „Es ist wichtig, dass wir die kleine Wasserkraft zurückdrängen, weil sie energiepolitisch nicht viel bringt und ökologisch einen Schaden darstellt“, sagt Fritz Mielert vom BUND im Südwesten.

Er argumentiert mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Demnach müssen die Fließgewässer ökologisch aufgewertet und für Fische passierbarer werden. „Wir haben keine gute Gewässersituation in Baden-Württemberg“, sagt Mielert.

Untersuchungen zeigten, dass Fische durch Bauten wie Wasserkraftwerke geschädigt würden und viele an Verletzungen stürben. Der Deutschen Umwelthilfe geht Habecks Gesetzentwurf nicht weit genug. Sie fordert ein Ende der EEG-Förderung für Anlagen bis zu einem Megawatt.

Aus dem Stuttgarter Umweltministerium kommen widersprüchliche Signale. Auch wenn die kleine Wasserkraft nur einen kleinen Anteil ausmache, würde die neue Regelung aus energiewirtschaftlicher Sicht zu einem Rückbau eines sicheren Sockels der regenerativen Energieerzeugung führen, erklärt ein Sprecher von Ministerin Thekla Walker (Grüne).

Ein Widerspruch zu Habecks Linie? „Nein“, betont er, „wir sehen keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene, weil es ja die Bestandsanlagen nicht betrifft und wir vor allem Wind und PV im Land ausbauen wollen.“

Dass nicht alle, deren Herz grün schlägt, so denken, beweist die ehemalige Grünen-Spitzenpolitikerin im Bundestag aus dem Südwesten, Kerstin Andreae, die nun Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft ist. „Die Wasserkraft trägt seit vielen Jahrzehnten zu einer sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Stromversorgung bei“, gerade im süddeutschen Raum, erklärt sie. Bestehende Gesetze böten hinreichenden Gewässerschutz.

Ungleichbehandlung der Wasserkraft

Auch der Koalitionspartner der Grünen im Südwesten wehrt sich. „Das ist eine ganz kleine Gruppe Wasserökologen, die eine ganze Branche und eine ganze Energieerzeugungsart zunichte machen wollen“, sagt Raimund Haser, umwelt- und energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag. Diese plane mit den Fraktionen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Anhörung zum Thema.

Beim Ausbau der Windkraft gehe die Diskussion weg vom Schutz des einzelnen Tieres hin zum Populationsschutz – bei der Wasserkraft werde dies nicht diskutiert, moniert Haser. Zudem sollen nach aktuellen Plänen Wasserkraftanlagen als einzige erneuerbare Energiequelle nicht im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen, kritisiert die EnBW.

„Diese pauschale Ausnahme bedeutet eine Diskriminierung der Wasserkraft und wird ihrem Beitrag für Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit nicht gerecht“, sagt die Sprecherin.