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Schnellfeuergewehr

Gericht untersucht Mexiko-Deal von Heckler & Koch

Stuttgart / Lesedauer: 4 min

In Stuttgart beginnt der Prozess um womöglich illegale Waffenexporte von Heckler & Koch
Veröffentlicht:15.05.2018, 19:29

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Tausende Maschinenpistolen und Schnellfeuergewehre aus dem Schwarzwald landen in den mexikanischen Unruheprovinzen Jalisco, Chiapas , Guerrero und Chihuahua. In Regionen, in denen Drogenkartelle den Ton angeben und die korrupte Polizei die begehrten deutschen Waffen gegen die Zivilbevölkerung einsetzt. So viel ist klar. Unklar ist, ob Deutschlands wichtigster Hersteller von Kleinfeuerwaffen, Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar, die Pistolen und Gewehre dorthin liefern durfte. „Die Gretchenfrage ist“, sagt Richter Frank Maurer, „wie lautet der Inhalt der Genehmigung?“

Der Vorsitzende der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart muss seit Dienstag klären, ob zwei frühere Geschäftsführer und vier weitere Mitarbeiter von Heckler & Koch gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat das Unternehmen in den Jahren zwischen 2006 und 2009 mehr als 4500 Waffen für rund 4,1 Millionen Euro nach . Die Angeklagten sollen bei den insgesamt 16 Lieferungen davon gewusst haben, dass die staatliche Zentralbehörde der amerikanischen Republik, die als Vertragspartner von Heckler & Koch fungierte, die Produkte auch an mexikanische Bundesstaaten verkauft, für die es keine Exportgenehmigung der Bundesrepublik gegeben haben soll.

Mahnwache vor Prozessbeginn: Waffengegner zeigten am Dienstag in Stuttgart Fotos von 43 Studenten, die 2014 in Mexiko entführt und mutmaßlich ermordet wurden. In dieses Land hatte Heckler & Koch Waffen im Wert mehrerer Millionen Euro geliefert.

Die Angeklagten haben den nicht genehmigten Export selbstständig organisiert und sich davon nicht unerhebliche Einnahmequellen versprochen“

sagte Oberstaatsanwalt Karlheinz Erkert am Dienstag. Bedingung dafür, dass die Bundesrepublik einen Waffenexport in unsichere Drittstaaten wie Mexiko genehmigt, ist eine sogenannte Endverbleibserklärung des Empfängerlandes. Der Käufer muss versichern, dass er die von deutschen Unternehmen bezogenen Waffen nicht auf eigene Rechnung weiterverkauft. Im Fall von Heckler & Koch haben die zuständigen Behörden – das Auswärtige Amt, das Bundeswirtschaftsministerium und das Kanzleramt – diese Erklärung allerdings nicht für den Staat als Ganzes, sondern für einzelne Regionen Mexikos verlangt. Berlin wollte damit verhindern, dass die Waffen in die besonders kriminellen Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Guerrero und Chihuahua gelangen.

Diese Endverbleibserklärungen seien laut Anklage der Schlüssel gewesen, um sich die Zustimmung der Bundesregierung für den lukrativen Verkauf von Waffen in die Verbrecherhochburgen Mexikos zu erschleichen. Die Angeklagten hätten Erklärungen versandt „zum Nachweis des scheinbaren Endverbleibs“, wie Staatsanwalt Erkert erläutert.

Die Angeklagten und ihre Anwälte wiesen die Vorwürfe zurück. Heckler & Koch habe die Waffen von Deutschland aus über den Flughafen Frankfurt in das zentrale Lager des zuständigen mexikanischen Einkaufsamts geliefert, damit sei der Handel abgeschlossen gewesen. Der Weiterverkauf der Waffen innerhalb des Landes habe die Behörde selbstständig organisiert. Heckler & Koch habe in der Folge keinen Einfluss mehr gehabt.

Ex-Gerichtspräsident angeklagt

Angeklagt sind neben den beiden früheren Geschäftsführern zwei ehemalige Manager, eine Vertriebsmitarbeiterin sowie der frühere Vertreter von Heckler & Koch in Mexiko, der die Geschäfte mit der mexikanischen Regierung angebahnt hatte. Dieser Mitarbeiter, der noch immer in Mexiko lebt, erschien jedoch nicht vor Gericht, was sein Anwalt mit gesundheitlichen Probleme erklärte, worauf Richter Maurer diesen Prozess von dem der fünf anderen abtrennte.

Prominentester Angeklagter ist der frühere Präsident des Landgerichts Rottweil, Peter Beyerle, der nach seiner Pensionierung 2005 bei Heckler & Koch angefangen hatte – zuerst als Behördenbeaufragter, der für den Waffenbauer den Kontakt zu den Berliner Ministerien gehalten hatte, bevor er eineinhalb Jahre später in die Geschäftsführung aufstieg und das Amt des Ausfuhrbeauftragten übernahm. Braun gebrannt, im blauen Anzug mit rot-silber gestreifter Krawatte und schwarzer Hornbrille, äußerte sich Beyerle als erster von den Angeklagten ausführlich zur Anklage. Vor allem wies er den Vorwurf zurück, Heckler & Koch habe explizit formulierte Exportverbote bewusst umgangen. „Es gab nie eine Liste mit verbotenen mexikanischen Bundesstaaten“, sagte Beyerle in seiner Rede. „Eine Nichtgenehmigung von Exporten nach Mexiko insgesamt wäre für Berlin der klarere und eindeutige Weg gewesen – aber den Weg wollte die Bundesregierung aus außenpolitischen Gründen nicht gehen.“

Eine weitere Facette „dieses ungewöhnlichen Falles“, wie Richter Frank Maurer den Prozess am Dienstag nannte. „Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Was stimmt, wird die Hauptverhandlung zeigen.“ Eine Hauptverhandlung, für die schon jetzt 24 weitere Termine angesetzt sind.