StartseiteRegionalBaden-WürttembergGericht: Bußgeld für AfD in Spendenaffäre ist rechtmäßig

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Gericht: Bußgeld für AfD in Spendenaffäre ist rechtmäßig

Friedrichshafen / Lesedauer: 1 min

In Folge der AfD-Spendenaffäre im Kreisverband Bodensee muss Spitzenkandidatin Alice Weidel 396.000 Euro bezahlen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht nun bestätigt.
Veröffentlicht:16.06.2021, 14:55

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Also Folge der AfD-Spendenaffäre im Kreisverband Bodensee, muss Spitzenkandidatin Alice Weidel 396.000 Euro bezahlen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht nun bestätigt.

Im Herbst 2020 hatte der Bundestag das Bußgeld gegen die AfD wegen dubioser Zahlungen an Weidels Kreisverband am Bodensee verhängt.

Die Gelder konnten Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zugeordnet werden, was als verbotene Spende bewertet wurde. Insgesamt waren vor der Bundestagswahl 2017 über 130.000 Euro für Weidels Kreisverband geflossen.

Die Partei hatte gegen das Bußgeld geklagt und argumentiert, es habe sich um direkte Zuwendungen an Weidel gehandelt, die nicht unter das Parteiengesetz fielen. Zudem seien die Gelder wieder zurücküberwiesen worden.

Das Berliner Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation aber nicht. Die AfD kann gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen.