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Impfauffrischung

Geboosterte müssen sich bei 2G-Plus in Baden-Württemberg nicht testen lassen

Baden-Württemberg / Lesedauer: 1 min

Wer die dritte Impfung hat, muss dort, wo nach den neuen Corona-Regeln 2G-Plus gilt keinen Test vorlegen. Das beinhaltet die neue Corona-Verordnung des Landes.
Veröffentlicht:03.12.2021, 17:23

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Für Menschen mit Impfauffrischung soll es im Südwesten jetzt  Vorteile bei der 2G-plus-Regel geben. Das Gesundheitsministerium teilte in einer Kehrtwende am Abend mit, dass mit der neuen Corona-Verordnung, die am Samstagmorgen in Kraft treten soll, bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte entfalle. Amtschef Uwe Lahl erläuterte: «Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen

Wenige Stunden zuvor hatte das Gesundheitsministerium am Freitag mit Blick auf hohe Infektionszahlen diesem Schritt, den Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bereits gegangen waren, eine Absage erteilt. Die 7-Tage-Inzidenz liege in Niedersachsen bei 205,9, in Baden-Württemberg bei 517,6, hieß es zur Begründung.

Der Chef der Landestheater Tübingen, Thorsten Weckherlin, hatte Ausnahmen für Booster-Geimpfte bei 2Gplus gefordert. «Ich kann doch unserem Publikum, das geboostert ist, nicht mehr abverlangen, als notwendig ist. Dieses Plus ist eine Genugtuung für die Impfgegner und ein Drangsalieren der bereits geimpften Leute.»