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Doppik

Einführung von neuer Buchführung bei Gemeinden läuft schleppend

Stuttgart / Lesedauer: 4 min

Experte fürchtet, dass nicht alle Frist für Einführung der doppelten Buchführung einhalten
Veröffentlicht:16.04.2018, 15:11

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Rund zwei Drittel der baden-württembergischen Kommunen haben noch nicht auf die doppelte Buchführung, genannt Doppik, umgestellt. Die Zeit drängt. Schafft eine Gemeinde die Umstellung nicht, kann sie keinen rechtmäßigen Haushalt aufstellen – mit weitreichenden Konsequenzen. Markus Günther , Vizepräsident der Gemeindeprüfanstalt (GPA), zeigt sich wenig optimistisch.

„Die Sorge, dass es nicht alle schaffen, ist nach wie vor vorhanden“

sagt er der „ Schwäbischen Zeitung “.

Alle neun Stadtkreise, alle 35 Landkreise sowie 397 Kommunen im Südwesten haben ihre Arbeit bereits verrichtet. Sie haben ihre Haushaltsaufstellung bereits auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt. Das erklärt Julian Würtenberger , Amtschef von Innenminister Thomas Strobl (CDU), auf Anfrage des Aalener CDU-Abgeordneten Winfried Mack. In 695 Gemeinden stehe die Umstellung noch aus. Von diesen 64 Prozent haben laut Würtenberger knapp 300 Gemeinden die Absicht, dies zum letztmöglichen Zeitpunkt zu tun. Dieser ist der 1. Januar 2020.

GPA-Vizepräsident Günther kennt die Zahlen. „27 Prozent der Gemeinden sagen, sie stellen zum letztmöglichen Zeitpunkt um. Ich geh davon aus, dass manche auf Schwierigkeiten stoßen werden und den Zeitplan nicht halten können“. Denn der Prozess der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik sei komplex – sehr zeitaufwendig und gerade für kleine Gemeinden eine Herausforderung. „Ich vermute, dass es zu Engpässen kommen wird“, sagt er mit Blick auf Gemeinden, die ihre Umstellungszeitpunkt verschoben haben.

Schwere Konsequenzen drohen

Um die Doppik einzuführen, bedarf es viel Vorarbeit. Eine der größten Hürden: Jede Kommune muss all ihre Güter erfassen und deren Werte bemessen. Dazu gehören unter anderem ihre Gemeindestraßen, öffentliche Gebäude und die Kunstwerke, die diese schmücken. Gelingt der Gemeinde die Umstellung nicht rechtzeitig bis 2020, kann sie keinen rechtmäßigen Haushalt aufstellen. Dann gilt die sogenannte Interimswirtschaft. Die Gemeinde darf in der Regel keine Kredite aufnehmen und auch nur äußerst begrenzt investieren – und zwar nur, wenn die nächsthöhere Behörde zustimmt. Wer auf eine Fristverlängerung spekuliert, scheint keine guten Karten zu haben. Würtenberger macht in seiner Antwort auf Macks Anfrage deutlich: „Eine Verlängerung der Umstellungsfrist kommt – auch für Einzelfälle – nicht in Betracht.“

Zwei Faktoren erschweren laut Günther die Umstellung. Die baden-württembergischen Rechenzentren, die die Daten der Umstellung verarbeiten müssen, seien „hinten raus“ ein Flaschenhals. Kommt es bei den Gemeinden zu Verzögerungen, staut sich die Arbeit in den Zentren. Zweiter Faktor: „Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung ist gegeben, das ist schwierig.“ Zumal es laut Günther für die Umstellung Mitarbeiter in den Kämmereien bräuchte, die Kameralistik kennen und Doppik können.

Karl Reif vom baden-württembergischen Gemeindetag blickt optimistischer auf die Umstellung. „Alles läuft“, sagt er. „Alle Gemeinden sind bei den Rechenzentren zur Umstellung eingetaktet.“ Auch er spricht zwar von fehlendem Personal in den Kämmereien. Dafür habe der Gemeindetag aber im vergangenen Jahr einen Arbeitskreis zur Nachwuchsgewinnung im Finanzwesen gegründet. Heraus kam ein Schulungsprogramm, um Quereinsteiger, etwa Betriebswirte, für einen Job in einer Kämmerei fit zu machen.

Kampf um Wahlfreiheit verloren

Eine große Zahl an Bürgermeistern und Kämmerern im Land hatten sich gegen eine verpflichtende Umstellung auf die Doppik gewehrt. Sie hofften darauf, dass das Land den Kommunen eine Wahlfreiheit gibt – wie in Bayern. 2012 starteten sie eine entsprechende Resolution. Wolfgang Abele, Kämmerer der oberschwäbischen 5100-Einwohner-Gemeinde Baindt, hat die entsprechende Unterschriftensammlung im Kreis Ravensburg organisiert. Alles ohne Erfolg. „Wir werden zum 1. Januar 2019 umstellen“, sagt er. „Der Zug lässt sich ja nicht mehr bremsen.“ Bislang habe seine Gemeinde kein zusätzliches Personal eingestellt, um den Übergang zu meistern – wie es etliche andere Gemeinden getan haben. Dennoch weiß Abele: „Die Doppik kostet Geld. Ob sich der Aufwand lohnt, wird sich zeigen.“

Abele ärgert, dass Land und Bund weiter an der Kameralistik für ihre Haushalte festhält, während die Kommunen umstellen müssen. Das Argument, durch Doppik werde der Haushalt verständlicher, sieht er kritisch. „Das neue Recht ist nicht unbedingt transparenter und verständlicher“, sagt er. Er verweist auf den Ravensburger Kreistag, der sich bereits mit der Doppik befasst. „Der Haushalt wird von den Kreisräten kaum diskutiert“, stellt Abele fest.