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Verfassung

Wähler können Verfassung ergänzen

München / Lesedauer: 2 min

Fünf Punkte stehen zur Debatte – Grüne sind kritisch
Veröffentlicht:26.08.2013, 19:40

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Bei der Landtagswahl am 15. September geht es nicht nur um die Zusammensetzung des Landtags, sondern auch um fünf Verfassungsänderungen. Über deren Sinn und Wirkungen wird gestritten: Vier Fraktionen des bayerischen Landtags halten sie für sinnvoll, die Grünen sind skeptisch. Die Verfassungsergänzungen hätten lediglich „Alibi-Charakter“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Christine Stahl.

Gleiche Lebensbedingungen in Stadt und Land, die Förderung des Ehrenamts, die Einführung einer Schuldenbremse, eine angemessene Finanzausstattung für die Gemeinden und ein Mitspracherecht des Landtags bei Kompetenzübertragungen auf die Europäische Union sind die Gegenstände der Verfassungsergänzungen, über die am 15. September abgestimmt wird. Zum letzten Punkt gehen die Meinungen auch juristisch auseinander.

Die Grünen halten es verfassungsrechtlich für bedenklich, der Landesregierung vorzuschreiben, wie sie in Fragen der Kompetenzverlagerung nach Brüssel abzustimmen hat. Landtagsvizepräsident Reinhold Bocklet ( CSU ) legt dazu an diesem Dienstag eine gutachtliche Stellungnahme des Münchener Rechtswissenschaftlers Rudolf Streinz vor, das die Rechtsposition der Fraktionen von CSU, SPD, Freien Wählern und FDP stützen soll. Ob die Verfassungsänderungen praktische Folgen haben, wird unterschiedlich beurteilt. Der Leiter des „Netzwerks Bürgerschaftliches Engagement“ Thomas Röbke verspricht sich von der Stärkung des Ehrenamts, dass Kommunalpolitiker künftig nicht mehr an den freiwilligen Leistungen für Vereine kürzen können, wenn es finanziell eng wird.

Kein Rechtsanspruch

In einer Stellungnahme des Landtags heißt es allerdings, ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung könne daraus nicht abgeleitet werden. Auch der bayerische Städtetag erwartet nicht, dass die Vorgabe der „angemessenen Finanzausstattung“ automatisch mehr Geld in die Gemeindekassen spült.

Konkreter dürften die Auswirkungen der „Schuldenbremse“ sein. Falls die Wähler dem zustimmen, soll der Freistaat künftig nur dann neue Schulden aufnehmen dürfen, wenn eine Katastrophe oder ein Konjunkturabsturz zu meistern sind. Das Grundgesetz verbietet den Ländern allerdings schon jetzt, ab 2020 ihre Haushalte mit frischen Krediten auszugleichen. Es geht also um ein Symbol. „Wegen ihrer Bedeutung soll die Schuldenbremse eine Verankerung in der Verfassung finden“, sagt CSU-Rechtspolitiker Bausback.