StartseiteRegionalBaden-WürttembergCDU: Unterhalt für Kinder konsequenter eintreiben

Unterhalt

CDU: Unterhalt für Kinder konsequenter eintreiben

Stuttgart / Lesedauer: 4 min

Über 60 000 Alleinerziehende bekommen vom Land Vorschuss auf den Kindesunterhalt
Veröffentlicht:05.10.2018, 19:15

Von:
Artikel teilen:

Weil Eltern keinen Unterhalt für ihr Kind zahlten, muss das Land in mehr als 60 700 Fällen einspringen. Das kostete in den ersten sechs Monaten 2018 rund 65 Millionen Euro. Die Behörden versuchen, sich das Geld von den säumigen Elternteilen – meist sind es Väter – zurückzuholen. Doch das gelingt nur in jedem dritten Fall. Das muss sich ändern, fordert Wolfgang Reinhart, Chef der CDU-Landtagsfraktion.

Im Juli 2017 verbesserte sich die Lage vieler Alleinerziehender: Damals trat ein neues Gesetz in Kraft. Seitdem zahlt der Staat den sogenannten Unterhaltsvorschuss auch an Elternteile, deren Kinder älter als zwölf Jahre sind. Was die Betroffenen in der Regel freut, bedeutet für die Landratsämter deutlich mehr Arbeit. Die Zahl der Vorschussberechtigten hat sich in vielen Kreisen verdoppelt. Die Kreise stellen neue Mitarbeiter ein, die meisten von ihnen zwei oder mehr. Die Kosten für den Unterhaltsvorschuss teilen sich Bund, Land und Kommunen. Sie sind nach der Reform deutlich gestiegen: Im Jahr 2016 flossen knapp 71 Millionen Euro an 32 000 Kinder. Nun, nach der Ausweitung, sind bereits im ersten Halbjahr 65 Millionen Euro an mehr als 60 700 Berechtigte ausgezahlt worden.

Das Land zahlt den Kreisen pro Jahr rund 7,5 Millionen Euro mehr als bisher. 2020 wird geprüft, ob das ausreicht, um das neue Personal und die zusätzlichen Ausgaben zu decken. Die Landratsämter versuchen außerdem, sich das Geld zurückzuholen. Eigentlich müssten ja Väter oder Mütter für ihre Kinder aufkommen.

Deutlich besser als andernorts

Doch nur in 28 Prozent aller Fälle zahlten die Unterhaltspflichtigen ihre Schulden ans Land zurück. 2017 musste die Landeskasse daher rund 64 Millionen Euro in den Wind schreiben. Dabei liegt Baden-Württemberg im Bundesvergleich sogar vorne, noch vor Bayern. In Bremen und Hamburg liegt die Rückgriffsquote bei weniger als zehn Prozent. Viele Unterhaltspflichtige machen geltend, selbst nicht genug zum Leben zu verdienen.

„Das kann nicht sein. Wir liegen zwar in Baden-Württemberg auf einem Spitzenplatz, was die Rückgriffsquote angeht. Aber angesichts der guten wirtschaftlichen Lage sind 28 Prozent noch immer zu wenig, was die Möglichkeiten zur Vollstreckung angeht“, sagt CDU-Politiker Reinhart. Schließlich herrsche Vollbeschäftigung, da müsse bei säumigen Elternteilen mehr zu holen sein. Er hat deswegen zwei Vorschläge. Zum einen will er neue Wege beschreiten, um das Geld bei den Unterhaltspflichtigen einzufordern. „Ich kann mir durchaus vorstellen, das zu privatisieren. Unsere Beamten sind gute Verwalter, aber keine Vollstrecker“, sagt Reinhart, selbst erfahrener Familienrechtler.

Das Land könne etwa Anwälte beauftragen, Geld bei den Schuldigern einzufordern. Denen könne man dann Provisionen im Erfolgsfall zahlen. Das sei vermutlich günstiger, als neues Personal bei den Landratsämtern dafür einzustellen.

Reinhart wünscht sich eine weitere Veränderung. Wollen die Landratsämter eine Forderung etwa mit einem Gerichtsvollzieher geltend machen, müssen sie bei Gericht einen Beschluss erwirken. Diesen Umweg benötigen etwa Finanzämter nicht. „Wir sollten darüber nachdenken, das Vollstreckungsrecht auch beim Unterhalt dahingehend anzupassen“, sagt Reinhart. Das erleichtere den Behörden die Arbeit.

Wer nicht an seine Kinder zahlt und sich nicht ausreichend bemüht, das nötige Geld zu verdienen, macht sich sogar strafbar. Doch der Nachweis einer solchen Tat ist schwer zu führen. Geht ein Unterhaltspflichtiger tatsächlich ins Gefängnis, haben Kinder meist nichts gewonnen. Geld für den Unterhalt fließt während der Haft erst recht nicht. Viele Väter nehmen keine Arbeit auf, um sich vor den Zahlungen an die Kinder zu drücken oder arbeiten schwarz. Andere rechnen sich vorsätzlich arm. Deswegen begrüßt etwa der Ostalbkreis ausdrücklich, dass Bund und Länder gemeinsam nach neuen Wegen suchen, um die Unterhaltsvorschüsse erfolgreicher zurückzufordern.

Alleinerziehenden-Verband warnt

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) warnt jedoch vor voreiligen Schlüssen. „Wir brauchen endlich verlässliche Studien dazu, wie viele Unterhaltspflichtige wirklich nicht zahlen können und wie viele nur nicht wollen“ sagt Miriam Hoheisel. Ihr Verband begrüßt , dass der Unterhaltsvorschuss seit einem Jahr auch für ältere Kinder fließt. Doch das reiche nicht aus, um die Situation von Alleinerziehenden ausreichend zu verbessern. Der VAMV macht dafür vor allem komplizierte Verrechnungen verantwortlich. Der Unterhaltsvorschuss wird etwa mit Wohngeld oder Harz IV verrechnet, auch Kinderzuschläge für Geringverdiener oder andere Leistungen für solche Familien können entfallen. „Dabei müsste diese Unterstützung doch gerade die erreichen, die bedürftig sind“, sagt Hoheisel. Noch immer leben in Deutschland besonders viele Ein-Eltern-Familien in Armut und haben weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung.