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Bestellen und liefern lassen: "Schwäbische bringt zusammen" hilft Einzelhändlern durch den Lockdown

Ravensburg / Lesedauer: 2 min

Geschenk gesucht? Bestellen Sie doch mal nicht bei Amazon oder Zalando: In unserem Hilfsportal können Sie Waren bei Händlern der Region ordern - und Händler können auf sich aufmerksam machen.
Veröffentlicht:17.12.2020, 08:00

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Lieber Leserinnen und Leser,

der zweite, strenge Lockdown gilt seit diesem Mittwoch - und damit auch die verschärften Einschränkungen im alltäglichen Leben . In Baden-Württemberg etwa gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens, in Bayern zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Dazu kommen Kontaktbeschränkungen, strenge Regeln für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung, viele Geschäfte müssen schließen.

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Besonders hart trifft der Lockdown die Händler in der Region . Der stationäre Einzelhandel muss ab diesem Mittwoch, dem 16. Dezember schließen - zunächst bis zum 10. Januar. Das ist gerade im Weihnachtsgeschäft und der Zeit danach ein herber Schlag.

Die Details zu den neuen Regelungen im zweiten Corona-Lockdown finden Sie hier.

Hilfsportal "Schwäbische bringt zusammen"

Wir wollen helfen und den regionalen Handel in der Krise stärken. Deshalb haben wir unser Hilfsportal "Schwäbische bringt zusammen" aus dem Frühjahr wiederbelebt.

Vielleicht erinnern Sie sich noch an das Angebot, das wir zu Beginn der Corona-Krise im März recht schnell aufgesetzt haben? Die Resonanz war damals enorm: Hunderte von Ihnen haben sich über das Formular auf unserer Website bei uns gemeldet. Damals sowohl um Hilfe anzubieten oder nach konkreter Hilfe im Alltag zu suchen - aber auch um besondere Leistungen als Einzelhändler anzubieten und zu finden. Tausende Menschen konnten wir so zusammenbringen.

Wir haben das Portal nun überarbeitet - mit dem Fokus auf den Handel. Einzelhändler aus der Region können ihre Leistungen und Sonderleistungen nun erneut eintragen. Etwa, wenn sie Waren auch online versenden oder ausliefern . Das gilt für Kleidungsgeschäfte genauso wie für Buchhandlungen oder Spielwarenläden.

Eine Abhol-Optionen wird es in diesem Lockdown laut Bundesregierung für den stationären Einzelhandel nicht geben. Das von Einzelhändlern geforderte Click & Collect – also das Abholen von zuvor online gekaufter Ware in den Läden - ist untersagt. Der Grund: Warteschlangen und dadurch unnötige Kontakte sollen vermieden werden. Gewerbetreibende sind von dem Abholverbot ausgenommen. Andere Sonderleistungen können Händler aber anbieten.

Kundinnen und Kunden finden auf schwaebischebringtzusammen.de dann die entsprechenden Angebote. Sie können nach Ort oder Postleitzahl suchen oder über die Karte sehen, welche Geschäfte in Ihrer Gegend besondere Leistungen anbieten.

"Essen fürs Ländle" weiterhin für die Gastronomie

Für die Gastronomie haben wir schon vor einigen Wochen eine andere Option gewählt: Essen fürs Ländle. Auf essen-fuers-laendle.de finden Sie inzwischen eine Vielzahl an gastronomischen Liefer-Angeboten. Einen entsprechenden Verweis fnden Sie auch im Hilfsportal "Schwäbische bringt zusammen".