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Drogenkonsumraum

Auf Karlsruher Drogenkonsumraum könnten weitere folgen

Ravensburg / Lesedauer: 2 min

Baden-Württemberg prüft Bedingungen für sogenannte Fixerstuben – Welche Vorschriften es geben soll
Veröffentlicht:13.07.2018, 18:20

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Drogenkonsumräume waren in der grün-schwarzen Landesregierung lange umstritten. Nachdem nun voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres solch ein Raum in Karlsruhe eröffnen wird, will die Landesregierung die Rahmenbedingungen für mögliche weitere Räume rechtlich regeln.

In solchen Einrichtungen sollen Abhängige unter Aufsicht von geschultem Personal Rauschmittel wie Heroin und andere Opiate, Kokain oder Amphetamine konsumieren können. Eine entsprechende Verordnung wird derzeit von der Landesregierung geprüft.

Ein Entwurf dieser Verordnung, die das Sozialministerium bereits in die regierungsinterne Abstimmung gegeben hat, liegt der „ Schwäbischen Zeitung “ vor. Darin ist klar geregelt, welche Voraussetzungen eingehalten werden müssen, damit eine Fixerstube eröffnet werden kann. Demnach muss ein Drogenkonsumraum dazu dienen, die „Gesundheitsgefahren von Drogenabhängigen zu senken“ und „das Überleben der Abhängigen zu sichern“. Ein weiteres Ziel soll sein, suchttherapeutische Hilfe zu leisten und den Drogenkonsum im öffentlichen Raum zu reduzieren. Diese Vorteile sieht auch Frank Mentrup (SPD), Oberbürgermeister von Karlsruhe. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur, mit dem Drogenkonsumraum werde es „möglich, mit schwer Drogenabhängigen in Kontakt zu kommen, ihnen Hilfsangebote zu unterbreiten und ihre Lebenssituation zu verbessern“.

Nicht jeder darf hinein

Um nicht das Gegenteil zu erreichen, also Menschen den Einstieg in die Drogenszene zu erleichtern, sollen jene, die keine oder nur gelegentlich Drogen konsumieren, laut der Verordnung keinen Zutritt zu dem Raum erhalten. Auch wer bereits berauscht ist oder nicht einsehen will, dass Drogen gesundheitsschädlich sind, muss draußen bleiben. Der Verkauf von Drogen soll in den Fixerstuben untersagt sein. Drogensüchtige dürfen nur eine kleine Menge für den eigenen Konsum mitbringen. Utensilien wie sterile Einmalspritzen und Kanülen, Tupfer, und Injektionszubehör sowie geeignete Folien zum inhalativen Konsum seien laut der Verordnung „in ausreichendem Umfang vorzuhalten“.

Noch ist aber nicht sicher, ob die Verordnung in dieser Form verabschiedet wird. Zuerst wird das Kabinett darüber beraten, danach können noch Änderungen eingefügt werden. Der grobe Plan: „Die Verordnung soll nach der Sommerpause im Herbst beschlossen werden“, sagte Markus Jox, Sprecher des Sozialministers Manne Lucha (Grüne). Derzeit fordere die CDU allerdings, dass Drogenkonsumräume nur in Städten mit mehr als 300 000 Einwohnern entstehen dürfen. Demnach wären in Baden-Württemberg neben Karlsruhe nur in Stuttgart und Mannheim solche Räume möglich.