StartseiteRegionalBaden-WürttembergAmpelmännchen: Warum Elvis grünes Licht gibt, „Äffle und Pferdle“ aber nicht

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Ampelmännchen: Warum Elvis grünes Licht gibt, „Äffle und Pferdle“ aber nicht

Ravensburg / Lesedauer: 3 min

Eigentlich ist die Regelung der Straßenverkehrsordnung eindeutig. Auf Fußgängerampeln dürfen nur schreitende oder stehende Fußgänger leuchten. Trotzdem gibt es mancherorts kuriose Ausnahmen.
Veröffentlicht:23.01.2019, 12:06

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In Trier stoppt Karl Marx Fußgänger, im mittelhessischen Friedberg ist es Elvis Presley und in Augsburg gibt ein Kasperl grünes Licht für Fußgänger – Äffle und Pferdle dürfen auf Stuttgarter Fußgängerampeln aber nicht sein. Welche Motive auf Fußgängerampeln erlaubt sind, und welche nicht, regelt die Straßenverkehrsordnung – eigentlich.

Ampeln, die nur für Fußgänger gelten, müssen das Sinnbild „Fußgänger“ zeigen. So regelt es die Straßenverkehrsordnung bundeseinheitlich. In der zugehörigen Verwaltungsvorschrift wird es konkreter. Nach dieser muss das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen. Andere, modifizierte Sinnbilder für Fußgänger sind nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums nicht Straßenverkehrsordnungs-konform. Der Bund kümmert sich indes nicht um die konkreten Einzelfälle. Denn straßenverkehrsrechtliche Vorschriften umzusetzen ist Ländersache.

Elvis, Marx und Kasperl

In der Praxis wird das offenbar unterschiedlich gehandhabt. In Trier (Rheinland-Pfalz) etwa gibt es mittlerweile mehrere Ampeln, die stehende und gehende Karl-Marx-Figur zeigen. Die ersten hatte die Geburtsstadt des Denkers im März vergangenen Jahres aufgestellt. In Friedberg (Hessen) gibt Elvis Presley den Fußgängern grünes oder rotes Licht. Er war in der Stadt einige Jahre als Soldat stationiert. Der „King of Rock'n'Roll“ tanzt auf gleich drei Fußgängerampeln. Auch in Augsburg hat es ein Motiv mit Bezug zur Stadt auf eine Fußgängerampel geschafft: In der Nähe der Augsburger Puppenkiste signalisiert das Kasperl freie Bahn für Fußgänger – auf die rot leuchtende Variante hat die Stadt aus Sicherheitsgründen verzichtet.

Allerdings sind offenbar nicht überall alle Ausnahmen möglich. Die Stadt Ehingen (Baden-Württemberg) musste die Mainzelmännchen auf einer Fußgängerampel wieder entfernen. Das dort zuständige Regierungspräsidium Tübingen sah die Straßenverkehrsordnung nicht eingehalten. Und auch Äffle-und-Pferdle-Ampeln in Stuttgart wird es ebenfalls nicht geben. Die Stadt hält solche Ampelsymbole für nicht vereinbar mit der Straßenverkehrsordnung und befürchtet in Haftung genommen zu werden, falls ein Unfall passiert.

Irritationen bei Fußgängern befürchtet

In der Tat geht das Bundesverkehrsministerium davon aus, dass Phantasiezeichen zu Irritationen bei den Verkehrsteilnehmern führen. Das laufe der Idee der Straßenverkehrsordnung zuwider, die im Wesentlichen der Unfallverhütung dient. Zweck von Verkehrszeichen sei es, dass ihre Aussage schnell und auf den ersten Blick für jedermann verständlich erkennbar sei. Jüngst hat sich auch der zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss mit dem Thema befasst. Er kam allerdings zu dem Ergebnis, dass es im Interesse der Einheitlichkeit, Verständlichkeit und der Verkehrssicherheit keiner Ergänzung zum derzeitigen Sinnbild des Fußgängers bedarf.

Damit nicht zufrieden ist der FDP-Bundestagsabgeordneten Benjamin Strasser aus Berg (Kreis Ravensburg). Er hat beim Bundesverkehrsministerium angefragt, nachdem er erfahren habe, dass Bürger über eine Landtagspetition ihrem Wunsch nach einer Äffle- und Pferdle-Ampel in Stuttgart Nachdruck verliehen hätten. „Es ist natürlich schade. Die Gründe wirken auf mich vorgeschoben“, kommentiert Strasser die ablehnende Antwort des Ministeriums.

Schließlich gebe es andernorts auch besondere Motive, etwa Mainzelmännchen. „Rotes und grünes Ampellicht signalisieren den Unterschied zwischen Stoppen und Bewegen“, findet er. „Da haben wir einen Vorschlag, das Heimatgefühl der Schwaben zu stärken, aber dann macht man nicht mit. Das ist schade.“ Hoffnung, dass sich an der Situation schnell etwas ändert, hat Strasser indes nicht, sagt aber: „ich behalte es im Hinterkopf“.