StartseiteRegionalBaden-WürttembergDigitalisierung an unseren Schulen: Pro Schüler gibt's 50 Euro

Kommune

Digitalisierung an unseren Schulen: Pro Schüler gibt's 50 Euro

Stuttgart / Lesedauer: 3 min

Kommunen können sich auf 75 Millionen Euro vom Land freuen – Wie sie es investieren, ist bisher nicht geregelt
Veröffentlicht:18.01.2019, 19:08

Von:
Artikel teilen:

Viel Geld für die Digitalisierung der Schulen: Am 10. Juni überweist das Land 75 Millionen Euro an die Kommunen. Diese bekommen voraussichtlich 50 Euro für jeden Schüler in ihrem Gebiet. Für Berufsschüler, die nur einen Teil der Zeit in der Schule verbringen, sollen 25 Euro pro Kopf fließen. Was die Kommunen mit dem Geld anfangen, ist indes nicht geregelt – zumindest noch nicht.

150 Millionen Euro investiert das Land in die Digitalisierung der Schulen. Darauf haben sich die Kommunalverbände und das Finanzministerium vergangenes Jahr geeinigt. Das Geld fließt unabhängig von den versprochenen Milliarden aus Berlin, über die der Bund und die Länder noch streiten. Die erste Hälfte der Landesmillionen sollen die Kommunen im Juni bekommen, und zwar als Pauschale.

Ringen um Standards für alle

Norbert Brugger , Bildungsdezernent des Städtetags im Land, hat dafür kein Verständnis. „Bis dahin sollte doch klar sein, wofür das Geld fließt.“ Ein entsprechendes Papier liegt seit 2016 in der Schublade: Die Kommunen und das Land hatten zuvor eineinhalb Jahre lang Multimedia-Empfehlungen erarbeitet. Basis ist eine entsprechende Empfehlung von 2002, die – mit Blick auf die technischen Umbrüche seitdem – aktualisiert wurde. Formal verabschiedet ist das 80-Seiten-Papier bis heute nicht.

Geregelt sind darin Standards, wie die Schulen etwa mit Geräten ausgestattet sein sollen, wer sich um diese kümmert – und wie die Lehrer fortgebildet werden sollen. „Es schmerzt mich, dass Baden-Württemberg diese Steilvorlage nicht nutzt, um endlich bundesweit an die Spitze zu kommen“, sagt Brugger und kritisiert: „Man kann sich schon fragen, wieviel Herzblut in dem Thema Digitalisierung steckt.“

Die SPD im Landtag hat als Schuldige die CDU-Kultusministerin Susanne Eisenmann ausgemacht. „Frau Eisenmann drückt sich vor der digitalen Wahrheit, weil sie die Kosten scheut“, sagt der Abgeordnete Stefan Fulst-Blei. So wollte seine Fraktion wissen, wie gut die Schulen im Land mit schnellem Internet versorgt seien. Darüber habe sie keinen Überblick, entgegnete Eisenmann in ihrer Antwort. Eine Erhebung sei auch nicht geplant, da der Internetanschluss Sache der Kommunen sei, berichtet Fulst-Blei aus dem Bildungsausschuss vom Donnerstag. „Man weigert sich hinzuschauen, das ist fahrlässig“, sagt er. Er verweist auf 2006: Damals hatte das Land bei allen Schulen erhoben, wie sie die Multimedia-Empfehlungen von 2002 umgesetzt haben. Möglich sei dies also auch jetzt, so Fulst-Blei.

Eine Sprecherin Eisenmanns betont derweil, dass auch das Kultusministerium die Multimedia-Empfehlung als „wichtige Grundlage“ ansieht. Das Ministerium sei überrascht gewesen, dass sich Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) und die Kommunalverbände in der gemeinsamen Finanzkommission darauf verständigt hätten, dass die 150 Millionen „offensichtlich pauschal und ohne festgelegte Kriterien“ ausbezahlt werden. Klärung soll ein Gespräch bringen, zu dem sie die Kommunalen in gut einem Monat eingeladen hat.

Landkreistag: Geld reicht nicht

Ob die Multimedia-Empfehlungen dann formal verabschiedet werden, ist unsicher. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer vom Landkreistag, erklärt warum. Die im Papier erarbeiteten Standards seien gut. Das Landesgeld reiche aber nicht, um die Empfehlungen auch langfristig umzusetzen. „Wenn wir die in Kraft setzen, wird das eine Dauerbelastung sein, es werden dauerhafte Betriebskosten entstehen. Dafür brauchen wir eine grundlegende Verständigung mit dem Land.“ Ähnlich argumentiert der Gemeindetag.

Darauf will Norbert Brugger vom Städtetag nicht warten. Den Mitgliedsstädten hat er die Multimedia-Empfehlung bereits zugesandt und die Orientierung daran empfohlen – auch wenn das Papier formal noch nicht gültig ist.