
Landesregierung legt Regeln für erste Öffnungen fest
Die baden-württembergische Landesregierung hat die Regeln für die Öffnung von Gartenmärkten und Friseuren festgelegt. Die geänderte Corona-Verordnung wurde in der Nacht auf Samstag veröffentlicht, wie ein Sprecher der Regierung mitteilte. Ab Montag dürfen Friseure, Blumenläden und Gartenmärkte im Südwesten wieder Kunden empfangen.
Für den Friseurbesuch ist eine Anmeldung vorgeschrieben und es darf dort keine Bartrasuren geben, da diese nur ohne das Tragen einer medizinischen Maske möglich seien, wie es in der Verordnung heißt.