
Forstamtsstruktur verändert sich
Organisatorische Veränderungen stehen zum Jahreswechsel im Forstbereich an. Das bisherige Einheitsforstamt beim Landkreis, das sich um alle Wälder kümmerte, ist dann Geschichte. Privat- und Gemeindewälder werden ab 2020 vom neu strukturierten Kreisforstamt betreut. Dazu müssen derzeit die Gemeinderäte der Kreisgemeinden neue Verträge mit dem Kreisforstamt abschließen.
Der baden-württembergische Landtag hat am 15. Mai 2019 das Forstreformgesetz beschlossen.