
Verfassungsschutz schweigt vorerst zur AfD
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will über eine etwaige Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst nichts bekanntgeben.
Dies könnte eine ursprünglich angekündigte vorläufige Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts in der Sache überflüssig machen. Dort hatte die AfD gegen den Verfassungsschutz geklagt. Sie beantragte unter anderem, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben.