
EuGH-Urteil zu Streit um Rundfunkbeitrag
Zwei Bargeld-Liebhabern aus Hessen droht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Niederlage im Streit mit dem Hessischen Rundfunk über die Zahlung des Rundfunkbeitrags.
Ein Land mit dem Euro als Währung könne seine Verwaltung zwar zur Annahme von Bargeld verpflichten, urteilten die höchsten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Diese Möglichkeit könne aus Gründen des öffentlichen Interesses jedoch auch beschränkt werden (Rechtssachen C-422/19 und C-432/19).