
BGH: Verfolgung ausländischer Kriegsverbrechen
Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich kommende Woche in einem Fall aus Afghanistan grundsätzlicher zur Strafverfolgung ausländischer Kriegsverbrechen in Deutschland äußern. Das kündigten die obersten Strafrichter in Karlsruhe am Dienstag an.
Konkret geht es um einen früheren Oberleutnant der afghanischen Armee, der drei gefangene Taliban-Kämpfer im Verhör misshandelt und ihnen Stromschläge angedroht haben soll. Außerdem soll er veranlasst haben, dass der Leichnam eines Taliban-Kommandeurs öffentlich aufgehängt wurde.