
Mönch muss wegen Kirchenasyl vor Gericht
Weil die Benediktinerabtei Münsterschwarzach einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat, muss sich ein Mönch vor Gericht verantworten. Die Flüchtlingsarbeit wurde von dem betroffenen Mönch koordiniert, wie eine Sprecherin des katholischen Ordens am Freitag bestätigte. Zuvor berichtete die «Süddeutsche Zeitung».
Die Benediktinerabtei hatte im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling aufgenommen. Nach dem Dublin-Verfahren sollte der junge Mann nach Rumänien zurück, sagte der Rechtsanwalt des Mönchs.