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Rottuminsel

Rottuminsel“ benötigt einen neuen Bauträger

Ochsenhausen / Lesedauer: 3 min

Rottuminsel“ benötigt einen neuen Bauträger
Veröffentlicht:22.08.2012, 20:05

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Bis zuletzt hatte die Ochsenhauser Stadtverwaltung gehofft, dass sie die Firma Bauforum Laupheim noch umstimmen könnte. Ende Juli war der Bauträger des Projekts „Rottuminsel“ vom Kaufvertrag über Grundstücke auf diesem Areal zurückgetreten.

Darauf folgten mehrere Gespräche der Stadtverwaltung mit dem Bauträger, die allerdings letztendlich zu keiner Kehrtwende führten. So muss nun die Verwaltung mit dem Rat nach Lösungen und einem neuen Bauträger suchen, betonten vorgestern Liegenschaftsamtsleiter Winfried Reischmann und Bürgermeister-Stellvertreter Hans Holland im SZ-Gespräch.

Der bisherige Bauträger „Bauforum Laupheim“ hatte im Kündigungsschreiben seinen Schritt damit begründet, dass er eher durch Zufall am 20. Juli Kenntnis von einem Bodengutachten erhalten habe, datiert vom Februar 2009. Aus Sicht des Bauträgers gehe hervor. dass das auf der Rottuminsel aufgefüllte Bodenmaterial schadstoffbelastet sei. Dadurch führe die bei einer Neubebauung notwendige Entsorgung zu außergewöhnlichen Mehrkosten, die in keiner Kostenkalkulation enthalten gewesen seien. Gestern Nachmittag brachte es Bauforum-Geschäftsführer Klaus Kielkopf auf diesen Nenner: „Für uns ist Fakt, dass sich seit dem 30. Juli nichts geändert hat. Wir haben zum neuerlichen Gutachten nichts Schriftliches aus Ochsenhausen bekommen. Alleine auf ein Telefongespräch können wir uns nicht verlassen. Denn zum 1. August wären wir Eigentümer geworden mit allen finanziellen Risiken“.

Die Kündigung kurz vor Ablauf der vertraglich eingeräumten Kündigungsfrist, habe ihn insofern erstaunt, als seit der Entscheidung des Rats zugunsten dieses Bauträgers die Verwaltung in ständigem Kontakt war, zuletzt noch zehn Tage vor der Kündigung, erklärte Bürgermeister Andreas Denzel aus seinem Urlaubsort. Für ihn sei die vom „Bauforum Laupheim“ getroffene Entscheidung außerordentlich bedauerlich. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass die Vertragspartner vor der Kündigung weder mit der Stadt noch mit dem Sanierungsträger „STEG“ (Stadtentwicklungs-GmbH) den Kontakt gesucht haben, um über besagtes Gutachten zu reden und gegebenenfalls eine Lösung herbeizuführen. Gerade die „STEG“, die ebenfalls in ständigem Kontakt mit dem Bauträger war und Spezialisten in Sachen Altlasten in ihren Reihen hat, hätte sich laut Denzel mindestens als neutraler Vermittler angeboten.

Bedauerlich sei laut Andreas Denzel die Entscheidung, nicht mit der Verwaltung den sofortigen Kontakt zu suchen, vor allem deshalb, weil das Gutachten von 2009 seine Relevanz inzwischen verloren habe. Es war, so erläutert er, damals im Zuge der Gebäudeabbrüche erstellt worden, da festgestellt wurde, dass die Gebäude vor ihrer Entstehung auf Auffüllungen, durchsetzt mit Abbruchmaterial, gebaut wurden. Da seit 2009 eine Reihe von Baumaßnahmen realisiert wurden – etwa die Sanierung der Bachläufe, Erschließungsarbeiten für Wasser und Abwasser oder auch der Nahwärme, bei denen große Mengen an Bodenmaterial ausgetauscht wurden – seien damit völlig andere Bodenverhältnisse entstanden.

Da das zitierte Gutachten, wie Liegenschaftsamtsleiter Winfried Reischmann sagte, nur sehr geringfügige Überschreitungen bei lediglich drei von rund 40 Parametern aufwies, konnte davon ausgegangen werden, dass es überholt war und somit auch nicht zur Kenntnis genommen werden musste. Erst vier Tage nach der Kündigung gab es über dieses Gutachten ein gemeinsames Gespräch. Darin wurde vereinbart, ein neues Bodengutachten in Auftrag zu geben, das mittlerweile vorliegt. Dieses bestätigt, so Andreas Denzel, voll umfänglich, dass das alte Gutachten überholt war. Die im 2009-Gutachten leicht überschrittenen Grenzwerte bei drei Parametern lagen nun deutlich innerhalb der Grenzwerte für unbelastetes Material. Als Entgegenkommen habe er, Denzel, dem „Bauforum Laupheim“ im Gespräch signalisiert, dass die Stadt die Mehrkosten für eine eventuell notwendige Entsorgung von belastendem Material übernehmen würde, wenn die Kündigung zurückgenommen würde.

Das neue, wesentlich umfangreichere und detailliertere Gutachten einer Ravensburger Fachfirma kommt zum Ergebnis, dass auf der gesamten Rottuminsel der Boden für eine Wiederverfüllung verwendet werden darf. Davon ausgenommen sind lediglich zwei lokal begrenzte Stellen, die separat mit einem geringen Kostenaufwand beseitigt werden können. Die Kosten hierfür, so schätzt Winfried Reischmann, belaufen sich auf 10- bis 14 000 Euro.