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Rahmenbetriebsplan

Tongruben-Abbau: Gemeinde verlangt Auflagen

Herdwangen-Schönach / Lesedauer: 2 min

Gemeindeeigene Grundstücke werden nicht freigegeben
Veröffentlicht:12.07.2012, 10:10

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Der Rahmenbetriebsplan und die Abbauflächen der beiden Firmen Ott, Pfullendorf (im Bild teilweise rechts) und Ott, Deisendorf (zum Teil links im Bild), ist im Herdwangen-Schönacher Gemeinderat zum wiederholten Mal ausführlich diskutiert worden. Bürgermeister Ralph Gerster hatte nachdrücklich darauf verwiesen, dass man „die beiden Abbaustellen als Ganzes sehen muss“ und versichert: „gemeindeeigene Grundstücke werden nicht für den Abbau freigegeben.“

Da anscheinend die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf die Erstellung eines neuen Rahmenbetriebsplans eher beschränkt sind und sich im Wesentlichen auf Stellungnahmen aus dem Ratsgremium beschränken, wurde in der Sitzung vom Dienstagabend eine ausführliche Stellungnahme zum gesamten Themenkomplex vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.

Die Verwaltung schlägt in ihrer vorläufigen Stellungnahme vor, diverse Forderungen beziehungsweise Anregungen und Bedenken seitens des Gemeinderats aufzunehmen, denn besonders das Thema „Rekultivierung“ beschäftigt die Räte nachhaltig. Die Tischvorlage schreibt deshalb unter anderem fest: „Aus Sicht der Gemeinde ist die Abbaustätte Teil A „Großschönach“ und Teil B „Schönach“ als Ganzes zu sehen, um eine schlüssige, die Gesamtgrube betreffende Rekultivierungsplanung beurteilen zu können. Hilfreich wäre es, wenn in den Antragsunterlagen ein aktuelles farbiges Orthofoto (verzerrungsfreie Luftaufnahme, Anmerkung der Redaktion) enthalten wäre, aus dem die Gesamtgrube und die Abbaugrenze der jeweiligen Unternehmer ersichtlich sind.“ Die Gemeinde wünscht ferner „das Rahmenbetriebsplanverfahren so lange auszusetzen, bis aufeinander abgestimmte Abbau- und Rekultivierungsplanungen vorliegen.“ Da aus Sicht der Gemeinde der Tonabbau in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen ist, wird von der Verwaltung und dem Gemeinderat eine „ Befristung des Rahmenbetriebsplans auf maximal zehn Jahre vorgeschlagen. Rohstoffsicherung in offenen Abbauflächen wird seitens der Gemeinde Herdwangen-Schönach nicht befürwortet und akzeptiert.“ Und weiter soll die Freigabe neuer Abbauabschnitte an die Fertigstellung des vorhergehenden Rekultivierungsabschnittes gekoppelt werden. Für unerlässlich wird außerdem eine Abstimmung mit der Rekultivierungsplanung gehalten, um eine Wiedereingliederung des Grubengeländes nach Abbau in das Landschaftsbild gewährleisten zu können.

Die Gemeinde plädiert im Rahmen der Überwachung des Vollzugs des Abbaus und der Rekultivierung „für die Einführung eines Monitoringsystems mit Vertretern der Abbauunternehmen, des Bergamtes, der Naturschutzbehörde und der Gemeinde. Anfänglich soll in jährlichen Monitoringterminen der Stand des Abbaus und der Rekultivierung gemeinsam überwacht werden.“ Ferner möchte die Gemeinde erreichen: „Flächen in denen kein Abbau mehr stattfindet beziehungsweise wegen Verfüllungen kein wirtschaftlicher Abbau mehr stattfinden kann sind aus dem Rahmenbetriebsplan herauszunehmen und ein Teilabschlussbetriebsplan zu erlassen.“

Und, um in die Zukunft gesehen, das Landschaftsbild nachhaltig zu sichern sollen Ausgleichsmaßnahmen für den Betrieb der Tongrube auch außerhalb der Tongrube zugelassen werden.

„Für die Rekultivierungsmaßnahmen sind ausreichende Sicherungsbürgschaften zu hinterlegen“, fordert die Gemeinde zudem.