Ab diesem Mittwoch (14. April), 0 Uhr, gilt im Landkreis Biberach wieder eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Trotz „Notbremse“ sei die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin merklich angestiegen, begründet das Landratsamt den Schritt und beruft sich als Rechtsgrundlage auf die Corona-Verordnung des Landes. HIER lesen Sie die Allgemeinverfügung im Detail.
Das Sozialministerium habe in einem Schreiben an die Landkreise mitgeteilt, dass jedenfalls ab einer Inzidenz von 150 je 100.