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Stadt verpachtet das Fischereirecht am Steegersee neu

Aulendorf / Lesedauer: 2 min

Stadt verpachtet das Fischereirecht am Steegersee neu
Veröffentlicht:11.12.2012, 18:15

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Der Aulendorfer Gemeinderat hat einstimmig die Neuverpachtung des Fischereirechts am Steegersee mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab dem 1. Januar beschlossen. Da die Vereinigung Naturschutz und Fischerei Aulendorf das Vorpachtrecht hat, kann diese nun entscheiden, ob sie das Vorpachtrecht ausüben und in den Pachtvertrag eintreten möchte.

Ursprünglich hatte der Gemeinderat das Fischereirecht auf mindestens zwölf Jahre verpachten wollen, da dann die Hegepflicht auf den Pächter übertragen werden kann. Bei der Hegepflicht wird der Pächter verpflichtet einen artenreichen, heimischen und gesunden Fischbestand aufzubauen und zu erhalten sowie die Gewässerfauna und -flora in und am Gewässer zu schonen und zu schützen.

Die Stadtverwaltung hatte die Neuverpachtung im April ausgeschrieben. Allein der Fischer- und Naturschutzverein Aulendorf Haslach hatte ein konkretes Angebot abgegeben. Der bisherige Pächter, die Vereinigung Naturschutz und Fischerei, hatte kein Angebot abgegeben, da im derzeitigen Vertrag ein Vorpachtrecht festgehalten ist. „Das Vorpachtrecht war wohl nicht jedem im Gemeinderat bekannt“, sagte Hauptamtsleiterin Brigitte Thoma gegenüber der SZ. Laut Karl Bozenhard, Verbandsvizepräsident, sei das Vorpachtrecht als Sicherheit für den Pächter für Anschaffungen und Investitionen vereinbart worden.

Der Gemeinderat hatte die Verwaltung im Juli beauftragt zu prüfen, ob bei einer Nichtverpachtung des Fischereirechts über einen Zeitraum von einem oder zwei Jahren das Vorpachtrecht erlischt. „Dies ist nicht der Fall, da auch nach einem Zeitraum der Nichtverpachtung eine Neuverpachtung vorliegt“, erklärte Thoma. Es gebe zwei Möglichkeiten. Entweder könne das Fischereirecht auf mindestens zwölf Jahre mit Übertragung der Hegepflicht oder auf ein oder zwei Jahre ohne Übertragung der Hegepflicht verpachtet werden.

Der Gemeinderat entschied sich für eine Verpachtung auf zwei Jahre ohne Übertragung der Hegepflicht. „Damit kann bei einer erneuten Verpachtung nach Ablauf der Pachtzeit kein Vorpachtrecht mehr geltend gemacht werden“, sagte Thoma.

„Es ist gut, dass das Vorpachtrecht im neuen Pachtvertrag nicht mehr drin ist“, sagte Hans-Peter Reck (CDU). Dem stimmte Konrad Zimmermann (CDU) zu. „Es ist gut, dass wir das Vorpachtrecht ausräumen und das wir langfristig zu einem normalen Pachtvertrag kommen mit Hegepflicht“, sagte er.

Auch Bruno Sing (BUS) befürwortete die Vorgehensweise. „Wir haben jetzt einen Übergang von zwei Jahren und dann wird es eine gute Lösung sein“, sagte er.

In zwei Jahren soll das Fischereirecht am Steegersee erneut ausgeschrieben werden. Dann mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und der Übertragung der Hegepflicht.