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Gemeinnützigkeit

Dem DFB droht eine Millionen-Nachzahlung

Sport / Lesedauer: 3 min

Dem DFB droht eine Millionen-Nachzahlung
Veröffentlicht:02.11.2022, 16:02

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Der Deutsche Fußball-Bund wird von den finanziellen Sünden der Vergangenheit eingeholt. Dem weltgrößten Sportfachverband droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 und damit eine Steuernachzahlung in zweistelliger Millionenhöhe.

Dem Verband werde von den Finanzbehörden im Zusammenhang mit Einnahmen aus der Bandenwerbung der betreffenden Jahre Steuerhinterziehung vorgeworfen, teilte der DFB selber mit.

Wegen weiterer steuerlich relevanter Vorgänge aus der Zeit vor dem Amtsantritt von Präsident Bernd Neuendorf im März dieses Jahres muss der DFB Rücklagen in Höhe von insgesamt mehr als 46 Millionen Euro bilden, was in der Bilanz für das Jahr 2021 zu einem Minus im zweistelligen Millionenbereich führen werde. Dies gab DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald bei einer Pressekonferenz bekannt.

Millionen-Rücklagen

Von den gut 46 Millionen Euro an Rücklagen entfielen 16,8 Millionen Euro auf den Sachverhalt «Zuordnung der Überlassung der Namens- und Logorechte an adidas », 3,3 Millionen Euro auf den Sachverhalt «Bewertung von Bewirtungskosten» und 26 Millionen Euro auf den Sachverhalt «Drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015», berichtete Grunwald.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» ist dem DFB durch die Finanzbehörden mitgeteilt worden, dass bei einer Großrazzia in der Zentrale des Verbandes und in Privatwohnungen von ehemaligen Spitzenfunktionären vor zwei Jahren «umfangreiche Tatsachenfeststellungen zur besonders schweren Steuerhinterziehung» gefunden worden seien. Der DFB habe 2014 und 2015 insgesamt 3,4 Millionen Euro an Körperschafts- und Gewerbesteuer hinterzogen.

Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht

Der DFB weist die Vorwürfe zurück. Es seien in den beanstandeten Steuererklärungen keine falschen Angaben gemacht worden, betonte Grunwald. Sämtliche Erträge aus der Bandenwerbung seien ordnungsgemäß versteuert worden. Dennoch müsse der Verband zum derzeitigen Zeitpunkt davon ausgehen, «dass uns die Gemeinnützigkeit für 2014 und 2015 aberkannt wird», sagte er. In diesem Fall müsste der DFB 26 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. «Dem DFB droht aber keine Insolvenz. Der Verband verfügt über liquide Mittel im dreistelligen Millionenbereich», sagte Grunwald.

Kritisch hinterfragt wird von den Finanzbehörden auch die Zuordnung der Überlassung der Namens- und Logorechte des DFB-Ausrüsters adidas in die steuerfreie Vermögensverwaltung. Die Rechtsfrage sei sehr «sehr diffizil», so der DFB. Unstrittig sei hingegen ein Fehler in der bisherigen Bewertung der Bewirtungskosten. In diesem Bereich seien «notwendige außerbilanzielle Korrekturen von diesen Kosten bedauerlicherweise zum Teil ausgeblieben», hieß beim Verbandes dazu.

Andererseits hofft der DFB darauf, eine 2017 erfolgte Steuernachzahlung von rund 22 Millionen Euro rückerstattet zu bekommen. Der Verband klagt wegen dieser Causa vor dem Hessischen Finanzgericht Kassel gegen die damals erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 und die deshalb vom Finanzamt veränderten Steuerbescheide.

Einspruch abgewiesen

Dem DFB war von den Finanzbehörden vorgeworfen worden, eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA für die Durchführung einer WM-Eröffnungsgala im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht zu haben. Wegen des Vorgangs hatte die Staatsanwaltschaft jahrelang gegen frühere DFB-Funktionäre ermittelt. Das Verfahren war in der Vorwoche eingestellt worden. «Das Steuerverfahren ist unabhängig von den eingestellten Steuerstrafverfahren», sagte Grunwald.

Der DFB hatte bereits 2017 Einspruch beim Finanzamt Frankfurt eingelegt. Dieser wurde laut Grundwald im August dieses Jahres abgewiesen, obwohl keine Beweise aufgezeigt worden seien, dass eine Steuerhinterziehung vorliege. «Dies hätte die Behörde aber tun müssen», betonte der DFB-Schatzmeister. «Wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass dem DFB zu Unrecht die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 aberkannt wurde und sind nun leider gezwungen, unser Recht vor Gericht einzuklagen», sagte Grundwald. Sollte die Klage erfolgreich sein, gäbe es für den DFB vom Fiskus wahrscheinlich noch einmal knapp zwei Millionen Euro an Zinsen oben drauf.

© dpa-infocom, dpa:221102-99-357968/4