Inzwischen gibt es viele Ratgeber um das Thema Bewerbung. Vieles davon ist mit Sicherheit richtig, allerdings halten sich dabei auch viele Bewerbungsmythen. Zeit also, diese Mythen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen und zu zeigen, was an ihnen wirklich dran ist…Mythos eins: Wer nicht alle Anforderungen der Stellenausschreibung erfüllt, braucht sich nicht zu bewerben.Michael Zwirner, Kessler & Co.: Falsch, natürlich sollten die wesentlichen Anforderungen erfüllt sein. Kleine Abweichungen sind jedoch nicht automatisch ein KO-Kriterium.Tobias Humpf, TE-Connectivity: Falsch, es zählt der Gesamteindruck. Dazu gehören nicht nur Schulnoten sondern, auch die Ergebnisse aus einem individuellen Einstellungstest sowie einem persönlichen Gespräch.
Denise Freimüller, VARTA: In den wenigsten Fällen werden wirklich alle Anforderungen einer Stellenausschreibung direkt erfüllt. Fachliche Anforderungen werden erst im Laufe einer Beschäftigung erlernt. Im Allgemeinen wählt man den oder die Bewerber:in, bei dem oder der das Gesamtpaket am besten stimmt und eine größtmögliche Übereinstimmung mit den Stellenanforderungen vorliegt.
Mythos drei: Eine Bewerbung kurz vor Jahresende bringt ohnehin nichts.
Denise Freimüller, VARTA: Bei unseren Auszubildenden gibt es zeitlich festgelegte Bewerbungsfristen. Sollten Ausbildungsplätze über diesen Zeitraum hinaus offen bleiben, sind diese auf unserer Homepage weiterhin aktiv und potenzielle Azubis können sich auch über den normal üblichen Zeitraum noch bewerben. So konnten wir auch schon unmittelbar vor Ausbildungsbeginn noch Azubis „an Bord“ der VARTA holen. Für alle anderen Bewerber gilt: Eine Bewerbung vor Jahresende hat exakt die gleiche Chance auf Erfolg wie jede andere Bewerbung zu einem anderen Zeitpunkt.
Mythos vier: Bewerbungen laufen ausschließlich online.
Tobias Humpf, TE-Connectivity: Ja, in digitaler Form über das Karriereportal.
Denise Freimüller, VARTA: Unser Wunsch ist es, alle Bewerbungen online zu erhalten. Sofern wir noch vereinzelte Bewerbungen per Post erhalten, übertragen wir die erforderlichen Daten in unser Bewerbersystem und senden die postalische Bewerbung an den Absender zurück. Eine postalische Bewerbung bringt somit keinerlei Benachteiligung mit sich.
Mythos fünf: Es gibt No-Gos für Personalfachkräfte.
Michael Zwirner, Kessler & Co.: Ja, die Bewerbungsunterlagen sollten ordentlich aufbereitet sein. Kaffeeflecken auf der Bewerbung sind zum Beispiel ein No-Go, genauso wie Anschreiben an die falsche Firma oder den falschen Ansprechpartner (klassische Copy-Paste Fehler).
Tobias Humpf, TE-Connectivity: Abhängig von der Position. Fehlerhaftes Anschreiben in Bezug auf Firma, Berufswunsch. FRANZISKA STÖLZLE