Ulm
Wasser über Klima-Kleber geschüttet: Was dem Protest-Gegner jetzt droht
Ulm / Lesedauer: 2 min

Johannes Rauneker
Die Aktivisten der „Letzten Generation“ haben sich mit ihrem Klebeprotest am Dienstag in Ulm nicht nur Freunde gemacht. Es gab von Zuschauern zwar auch Applaus für die Aktion, doch manche Zaungäste konnten mit der Blockade der Neuen Straße vor dem Rathaus ganz und gar nichts anfangen.
Auch die Polizei schritt ein
„Höhepunkt“ des „Protests gegen den Klima-Protest“: Ein junger Mann näherte sich den fünf Aktivisten, die da bereits auf der Straße saßen, und überschüttete zwei von ihnen mit Wasser, das er in einem Kanister mitgebracht hatte.
Der Störer wurde abgedrängt, auch die Polizei schritt ein. Später musste der Mann – wie die fünf Aktivisten, die von der Straße getragen wurden – mit aufs Polizeipräsidium kommen. Wie die Polizei Schwäbische.de mitteilt, wird der Mann wegen Körperverletzung angezeigt.
Das Nabada eine Körperverletzungs-Orgie?
Doch wie kann das sein? Warum gilt es als Körperverletzung, wenn man andere Menschen mit Wasser übergießt? Wenn dem so wäre, käme die Polizei am Schwörmontag beim Nabada gar nicht mehr hinterher mit Anzeigen schreiben. Der bunte Umzug auf der Donau lebt ja auch davon, dass sich die Teilnehmer nassmachen.
Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger stellt klar: Wenn jemand mit Wasser überschüttet wird, hänge die „rechtliche Qualifizierung“ von den weiteren Umständen ab. Sprich: Handelt es sich um kochendes Wasser, das zu gravierenden Hautverletzungen und zu einer Entstellung der überschütteten Person führt, dann stehe auf jeden Fall „gefährliche Körperverletzung“ im Raum.
Auch kaltes Wasser kann verletzen
Doch das Wasser, das der Protest-Gegner am Dienstag ins Feld führte, war kalt. Was jedoch auch problematisch sein kann. Dann nämlich, wenn das Wasser so kalt und die Witterung entsprechend ist, dass es zu einem pathologischen Zustand führt – „Erfrierungen oder Vorstufen dazu“, so der Oberstaatsanwalt.
Ob die Anzeige gegen den Mann rechtliche Konsequenzen hat, ist aktuell ungewiss. Womöglich wird das Verfahren auch eingestellt.
Auch die fünf Aktivisten müssen mit einem rechtlichen Nachspiel rechnen – mit einer Anzeige wegen Nötigung. Im schlimmsten Fall drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.