Kostenpflichtige Corona-Tests? So ist die Lage im Raum Ulm
Ulm / Lesedauer: 3 min
Ab 1. Juli sollen für Schnelltests Gebühren fällig werden. Ausnahmen gelten den Plänen zufolge zum Beispiel für Besuche im Pflegeheim oder im Krankenhaus. (Foto: Alexander Kaya/Schwäbische.de)
Ab 1. Juli sollen Bürger für Schnelltests in Corona-Testzentren bezahlen müssen. Viele Fragen sind noch offen. Das sagen Betreiber im Kreis Neu-Ulm und in Ulm.