StartseiteRegionalRegion Ulm/Alb-DonauSchmiechenNarrenzunft sorgt sich um Datenschutz

Narrenzunft

Narrenzunft sorgt sich um Datenschutz

Schmiechen / Lesedauer: 3 min

Neue EU-Verordnung beschäftigt Schmiechener Burrahexa und sorgt bei den Hästrägern für viel Arbeit
Veröffentlicht:06.05.2018, 17:34

Von:
Artikel teilen:

Sorgen und sehr viel Arbeit bereitet derzeit die Europäische Union den Vereinen. Das hat sich einmal mehr in der Hauptversammlung der Schmiechener Narrenzunft „Burrahexa“ gezeigt. Während andere Vereine, die schon früher im Jahr ihre Hauptversammlung hatten, erst den Handlungsbedarf aufgrund der EU-Datenschutzverordnung ankündigten, ist bei der Schmiechener Narrenzunft der Umgang mit der Verordnung schon weit gediehen. Erarbeitet ist anhand eines Leitfadens für Vereine eine auf die Narrenzunft zugeschnittene Einverständniserklärung über den Datenschutz.

Die EU schreibt vor, dass jede Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, darunter fallen auch fotografische Aufnahmen, nur mit Zustimmung des jeweiligen Mitglieds erlaubt ist. So droht eine nicht nachlassende Einholung von Einzelzustimmungen, zunächst bei der Aufnahme und Speicherung von Mitgliedsstammdaten, beim Erstellen von Teilnehmer- und Helferlisten bei jedem Fest, bei Anmelde- und letztendlichen Teilnehmerlisten bei Ausfahrt, bei jeder Mitteilung an die Presse, bei Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt und beim weiteren normalen Vereinsgeschehen.

Zunft erarbeitet Einverständniserklärung

Um diesem Wust an Arbeit zu entgegen, hat die Narrenzunft Schmiechen eine grundsätzliche Einverständniserklärung erarbeitet, die Bestandteil des Mitgliedsantrages, der Gruppenordnung und der Satzung werden muss. Viermal wurde in der Hauptversammlung abgestimmt, um die neuen Bestandteile aufzunehmen. Die Erstellung einer Liste mit zu ehrenden Mitgliedern wird ausgenommen. Teilweise nehmen Vereine Überraschungsehrungen vor, wobei bei vorheriger Einverständniserklärung für die Aufnahme in die Liste die Überraschung wohl dahin wäre.

Jedes der 58 aktiven und 38 passiven Mitglieder soll die Einverständniserklärung jetzt unterschreiben. 29 Kinder gibt es noch. Für sie sollen die Eltern bis zur eingeschränkten Geschäftsfähigkeit unterschreiben. Die Einverständniserklärung kann jederzeit vom Mitglied und den Eltern grundsätzlich oder auch für den Einzelfall zurückgezogen werden. Die Vorgabe der EU, und das ein Jahr vor der nächsten Europawahl, machte in der Hauptversammlung ein großes Problem bereits deutlich: Die Harmonie zwischen Vorstand und Mitgliedern kann beschädigt werden. Ein Mitglied sagte, es wolle nicht grundsätzlich unterschreiben. Zunftmeister Willi Girner meinte später unabhängig von dieser Wortmeldung: Wem es nicht gefalle, der müsse sich einen anderen Verein suchen. Was in der Hauptversammlung nicht angesprochen wurde, ist der künftige Umgang mit Mitgliedern, die in jedem Fall eine Einzelzustimmung verlangen oder auch ablehnen. Man kann die möglichen Folgen durchaus weiterspinnen und sich fragen: Wird es in Zukunft in Vereinen vermehrt zu Austritten kommen oder gar zu Ausschlüssen, weil ein Mitglied aufgrund dieser EU-Verordnung, die Teil des deutschen Datenschutzgesetzes geworden ist, zu viel Arbeit macht?

Kinder, die kein Mitglied sind, können nicht mehr einfach bei einer Ausfahrt mitgenommen werden und es besteht eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren, sagte Girner. Für jedes Nichtmitglied, das zum Schnuppern an irgendeiner Veranstaltung teilnimmt, müsse jetzt sicherheitshalber eine Mitgliedsnummer vergeben werden, wegen des Haftungsschutzes, erklärte Girner außerdem. Gelobt wurde vom Zunftmeister der Schriftführer Ralf Mukensturm für seine schriftliche Vorarbeit zur Einverständniserklärung, die ab sofort gilt. Kritik aus den Reihen der Mitglieder an der EU-Vorgabe wurde in der Hauptversammlung im Sportheim laut. Es fielen so Worte wie „dackelhaft“ und „es ist kein Wunder, dass Staaten aus der EU austreten wollen“.