Neu-Ulm
Auf der B 28 gilt ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern
Neu-Ulm / Lesedauer: 1 min
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In den vergangenen Jahren ist es zu schweren und teils tödlichen Unfällen auf der Bundesstraße 28 zwischen der Stadtgrenze Ulm und dem Autobahndreieck Hittistetten gekommen. Betroffen ist auch der Verflechtungsbereich der B 28 mit der B 30 im Stadtgebiet Neu–Ulm. Der Streckenabschnitt der B 28 ist aufgrund seines Ausbauzustandes bisher mit Blick auf das Tempo einer Autobahn gleichgestellt. Das ändert sich nun, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Neu–Ulm.
Die Staatliche Unfallkommission hat mit Vertretern der Stadt Neu–Ulm als zuständige Verkehrsbehörde, der Verkehrspolizei, dem Staatlichen Bauamt Krumbach und dem Landratsamt Neu–Ulm getagt und sich mit der Strecke beschäftigt. Anlass war ein tödlicher Verkehrsunfall im April dieses Jahres. Das Votum der Kommission fiel für den Übergangsbereich von der B 28 auf die B 30 einstimmig aus: Der Streckenabschnitt soll Tempo 100 begrenzt werden. Als Grund führt die Kommission die Anfälligkeit der Strecke für Wasseransammlungen, den Verflechtungsverkehr der B 28 und B 30 und die Häufung von Geschwindigkeitsunfällen an.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h beginnt künftig von Neu–Ulm kommend im Verflechtungsbereich der B 28 mit der B 30 und reicht in Richtung Senden bis zum Parkplatz Hurrenhölzle. Für eine weitergehende Beschränkung der Geschwindigkeit auf gerader Strecke in Richtung Senden fehlt jedoch weiterhin die rechtliche Grundlage aufgrund der Straßenverkehrsordnung.