Planungswerkstatt
Kreistag soll bald über Zukunft der Steige entscheiden
Sonderbuch / Lesedauer: 2 min

Schwäbische.de
„Das Konzept für die Zukunft der Sonderbucher Steige muss langfristig tragen und nachhaltig sein – ökologisch, ökonomisch und sozial. Deshalb haben wir die Bürgerschaft des Alb-Donau-Kreises über die Planungswerkstatt schon zu einem ganz frühen Zeitpunkt in den Planungsprozess einbezogen. Die konstruktiven Hinweise und Empfehlungen, die aus diesem Beteiligungsformat hervorgegangen sind, zeigen, wie sachbezogen und intensiv sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Thema beschäftigt haben.
Ihre Alltagsexpertise ist eine wichtige Ergänzung zu den verschiedenen Fachgutachten, die wir dem Kreistag zur Entscheidungsfindung vorlegen. Ich danke allen Mitgliedern der Planungswerkstatt und den Fachleuten, die sich in diesem Prozess als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner zur Verfügung gestellt haben, für Ihr wertvolles Engagement!“ sagte Landrat Heiner Scheffold zur Vorstellung des Ergebnispapiers in der heutigen Kreistagssitzung.
Dieser Bericht fasst die Ergebnisse der Planungswerkstatt zusammen, die in der Zeit von Mai bis September an vier Terminen stattfand. Eine Gruppe bestehend aus 36 Personen beschäftigte sich im Rahmen dieser Veranstaltungen mit den Chancen und Risiken der verschiedenen Lösungsansätze sowie mit allgemeinen Aspekten der Verkehrsplanung. Daraus leiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Impulse und Prüfaufträge ab, die sich sowohl an den Kreistag als Entscheidungsgremium sowie an die beteiligten Planerinnen und Planer richten.
Das Kommunikationsbüro Ulmer, welches die Planungswerkstatt im Auftrag des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis organisierte und begleitete, stellte das Ergebnispapier am Montag, 17. Oktober, zusammen mit zwei Mitgliedern der Planungswerkstatt den Kreisrätinnen und Kreisräten vor. Diese werden in einer Sondersitzung am Montag, den 13. Februar 2023, ausführlich über die Ergebnisse aller Untersuchungen und über den Stand der Fachplanungen informiert. Anschließend können die Fraktionen und die Stadt Blaubeuren in die Beratungen gehen. In der Kreistagssitzung am 20. März 2023 soll dann über die Umsetzungsvariante entschieden werden.