StartseiteRegionalRegion TuttlingenTuttlingen„Haben uns verarscht gefühlt“: Ehepaar erlebt bittere Überraschung bei Aldi

Enttäuschung beim Einkauf

„Haben uns verarscht gefühlt“: Ehepaar erlebt bittere Überraschung bei Aldi 

Tuttlingen / Lesedauer: 3 min

Ein Angebot für Schokoriegel klingt für zwei Tuttlinger nach dem ultimativen Schnäppchen. Vom Discounter kehren sie ohne Duplo zurück - aber mit Vorwürfen.
Veröffentlicht:30.03.2023, 05:00

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Das Angebot klang zu verlockend: 18 Duploriegel für nur 1,49 Euro. Umso größer war der Ärger eines Tuttlingers, als er im Aldi erfuhr, dies sei ein Druckfehler. Für den Preis hätte er maximal zehn Riegel kaufen können. „Wir waren perplex, wie die anderen Kunden auch“, sagt Wolfgang Bacher, der sich wegen des vermeintlichen Lockvogelangebots bei der Verbraucherzentrale Baden–Württemberg beschweren will.

Wer zuerst kommt, kauft zuerst

Als eine der ersten Kunden am Montagmorgen stehen Bacher und seine Lebensgefährtin vor der Aldi–Filiale. Die Chance, günstig viele Schokoriegel für die Enkel zu kaufen, wollen sich die Tuttlinger nicht entgehen lassen. Weil sie direkt mit Öffnung der Filiale zum Wochenstart einkaufen, ist die Chance, das „Schnäppchen“ abzugreifen, groß. Denkt man.

Nur ein Lockangebot?

Die Realität ist anders. In den Regalen finden sie statt des 18er–Maxipacks nur Packungen mit zehn Riegeln. Auf Nachfrage bei den Mitarbeitern bekommen sie zu hören, dass das Angebot mit 18 Riegeln für 1,49 Euro ein Druckfehler sein müsse. „Da haben wir uns verarscht gefühlt“, meint Bacher, der dem Discounter unterstellt, Kunden mit falschen Angaben ins Geschäft zu locken. Wochen zuvor sei es ihnen genauso ergangen, erklärt er, damals mit einem Wurstangebot.

Und das sagt der Discounter dazu

Den Vorwurf, Lockvogelangebote zu unterbreiten, weist Aldi zurück. Auf Anfrage erklärt Johanna Bril, Pressesprecherin des Discounters: „Es handelt sich um einen Druckfehler, der im digitalen Handzettel umgehend korrigiert wurde.“

Damit würden wir uns nur ins eigene Fleisch schneiden.

Johanna Bril

Tatsächlich war das Angebot von 18 Riegeln am Montagvormittag, wohl nach Hinweisen aus den Filialen, im Online–Prospekt nicht mehr zu finden. Ein Fehler könne bei den rund 200 Artikeln, die Aldi zusammen mit einer Agentur in dem Prospekt aufführt, durchaus vorkommen. Bewusst mache man so etwas nicht. „Damit würden wir uns nur ins eigene Fleisch schneiden“, sagt die Pressesprecherin.

Verbraucherzentrale: „Ein Dauerärgernis“

Auch die Verbraucherzentrale schätzt den aktuellen Duplo–Fall ähnlich ein. „Es scheint so, als wäre Aldi ein Fehler unterlaufen, der dann zumindest im Onlineprospekt behoben wurde. Trotzdem sollte solch ein Fehler nicht vorkommen“, meint Vanessa Holste, Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden–Württemberg.

Der Vorwurf von Lockvogelangeboten sei bei den Konsumenten und der Verbraucherzentrale „ein Dauerärgernis. Wir bekommen regelmäßig Beschwerden, dass Angebote nicht vorrätig sind“, sagt Holste. Für die Verbraucher ist allerdings nicht nachvollziehbar, ob im Einzelfall ausreichend Ware geordert wurde oder es sich tatsächlich um ein Lockangebot handelt.

Kaufen oder liegenlassen?

Anders sei es, wenn das Angebot im Prospekt nicht zum Händler passen würde — weil es in dem Geschäft beispielsweise gar keinen Getränkemarkt oder keine Frischetheke gebe, aber Bier in Kästen oder frisches Fleisch beworben wird. Dagegen könne man rechtlich vorgehen, meint Holste. „Im Prospekt muss ersichtlich sein, wenn ein Angebot in einem bestimmten Markt nicht erhältlich ist.“

So ärgerlich es ist, einen Anspruch auf das beworbene Produkt haben Verbraucher im Laden nicht. „Auch wenn das Angebot noch so verlockend klingt, meist lohnt es sich nicht, wegen eines Artikels extra in eine bestimmte Filiale zu fahren“, sagt Holste.

Im Tuttlinger Duplo–Fall blieben die Schokoriegel dann übrigens im Regal stehen — oder besser gesagt an der Kasse. Kaufen wollte Wolfgang Bacher sie nach der Enttäuschung nicht.