Die Gebührensätze für die Benutzung des Talheimer Schlachthauses ändern sich zum 1.Januar 2024. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die letzte Anpassung wird dann neun Jahre zurück liegen. In diesem Zeitraum lag der Deckungsgrad durch die Nutzer bei gerade einmal 37 Prozent. Somit hat das Schlachthaus der Gemeinde ein jährliches Defizit von 8100 Euro eingebracht.
Um kostendeckend zu sein, müssten die Gebühren verdreifacht werden. Um einen Mittelweg zu gehen, lautete der Beschlussvorschlag, die Sätze lediglich zu verdoppeln. Im Interesse der Gemeinde votierten drei der neun Gemeinderatsmitglieder für die kostendeckende Anpassung. Letztlich wurde somit der Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich verabschiedet.
Ein weiteres Thema der Sitzung waren Freiwilligkeitsleistungen der Gemeinde. Zunächst hieß das Beratungsthema „Vereinsförderung“. Nach einer im Jahr 2012 festgelegten Regelung erhält jeder Verein pro jugendlichem Mitglied 22,50 Euro, pro Erwachsenem 2.50 Euro und einen Grundbetrag in Höhe von 50 Euro. So kommen für das laufende Jahr 8367,50 Euro zusammen. Für die Musikförderung gibt die Gemeinde 1200 Euro in diesem Jahr als freiwilligen Zuschuss aus.
Aus dem Gremium kam die Anregung die Sätze für das nächste Jahr auf den Prüfstand zu stellen. Das Verhältnis Höhe der Zuwendungen und Anzahl derer, die in den Genuss der Mittel kommen, schien den Räten nicht ganz verhältnismäßig.