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Gerüstet für Reisen

Kinder brauchen ab 2024 neue Dokumente

Balgheim / Lesedauer: 4 min

Ab dem neuen Jahr werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, stattdessen gibt es einen anderen Ausweis. Das müssen Eltern vor der nächsten Reise wissen.
Veröffentlicht:17.11.2023, 17:00

Von:
  • Frank Czilwa
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In diesem Jahr sind in der kleinen Gemeinde Balgheim schon (Stand: Anfang November) 79 Kinderreisepässe ausgestellt oder verlängert worden (im gesamten vorigen Jahr waren es nur 41) ‐ dagegen nur 56 Reisepässe. Ob das vielleicht auch an „Torschlusspanik“ liegt?

Denn ab 1. Januar 2024 werden in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert ‐ auch Kinder erhalten dann reguläre biometrische Reisepässe. Doch was bedeutet das für Eltern und die Bürgerbüros?

Auch Babys benötigen einen Reisepass

Auch Kinder ‐ selbst Babys ‐ brauchen für eine Auslandsreise ein eigenes Reisedokument. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union, nach Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei genügt ein Personalausweis.

Doch für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. Eine Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern ist schon seit 2007 nicht mehr möglich und ‐ laut europäischer Vorgabe ‐ auch nicht mehr gültig.

Bislang gab es Kinderreisepässe bis zum 12. Lebensjahr

Bisher gibt es für deutsche Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eigene Kinderreisepässe, die aber nur jeweils ein Jahr lang gültig sind. Diese werden nun zum 1. Januar 2024 abgeschafft: Ab diesem Datum werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt und auch nicht verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können aber bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Während der Kinderreisepass nur 13 Euro kostet (Verlängerung: 6 Euro) müssen die Eltern künftig für einen regulären Reisepass 37,50 Euro zahlen.

Allerdings gilt dieser ‐ in der Regel ‐ sechs Jahre (anders als bei Erwachsenen ab 24, wo der Reisepass in der Regel zehn Jahre lang gültig ist), während der Kinderreisepass jedes Jahr verlängert werden musste.

Das richtige Passfoto für den Reisepass

Doch gerade Kinder verändern ihre Gesichtszüge relativ schnell. Daher, so Bürgermeister Schwarz, „stelle ich es mir in der Praxis schwierig vor, wenn im Reisepass ein Bild eines Einjährigen ist, und der Passinhaber bereits sechs Jahre alt ist.“ Schwarz hat sich daher erkundigt. Ob das Foto im Pass oder Ausweis für eine eindeutige Identifizierung des Säuglings oder des (Kleinst-)Kindes noch geeignet ist oder nicht und aufgrund dessen das Reisedokument erneuert werden muss, das sei „stark vom jeweiligen Einzelfall“ abhängig.

Bei (Kleinst-)Kinder sei auch in Zukunft in der Regel von einer Verwendbarkeit des Fotos und des Passes von zwei bis vier Jahren auszugehen. Falls ein Säugling schon kurz nach der Geburt ins Ausland reisen muss ‐ zum Beispiel wegen einer ärztlichen Behandlung –, dann könne es sogar sein, dass das ausgestellte Identitätsdokument für einen noch kürzeren Zeitraum verwendbar ist.

Im Zweifel neues Reisedokument beantragen

Die Frage, ob das Foto insbesondere bei Säuglingen und (Kleinst-)Kindern noch zur eindeutigen Identifizierung des Kindes ausreicht, führt immer wieder zu Unsicherheiten bei den Eltern. Hier könne es bei Bedarf helfen, wenn man eine dritte Person, etwa Großeltern oder Onkel/Tante um Mithilfe bei der Bewertung bittet. Im Zweifelsfall sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und lieber ein neues Reisedokument beantragen, damit dann während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden das Kind auf dem Foto eindeutig identifizieren kann.

Kinderreisepass enthält keinen Chip

Der Kinderreisepass konnte jederzeit mit einem neuen Foto für nur sechs Euro aktualisiert werden. Beim Personalausweis dagegen ist eine solche Aktualisierung nicht möglich, und der Ausweis muss komplett neu beantragt werden.

Vor den Sommerferien sind die Lieferzeiten deutlich länger.

Nathanel Schwarz

Der Grund, warum Kinderreisepässe nur ein Jahr lang gültig sind, ist, dass sie keinen Chip enthalten. Das macht sie weniger sicher als Reisepässe.

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Für die Antragstellung wird ein Ausweisdokument sowie ein biometrisches Passbild benötigt. Bei erstmaliger Ausstellung eines Ausweisdokuments in Spaichingen und einem anderen Geburtsort als Spaichingen wird zusätzlich eine aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als sechs Monate) benötigt.

Beide Elternteile müssen Pass beantragen

Für die Beantragung eines Reisepasses benötigt man für Kinder unter 18 Jahren eine Zustimmungserklärung beider Elternteile. Bei der Personalausweisbeantragung benötigt man diese nur bei Kindern unter 16 Jahren. Vor Ort muss der Antrag im Beisein der Eltern von Kindern ab zehn Jahren unterschrieben werden und ab sechs Jahren Fingerabdrücke abgegeben werden

Nach Beantragung, so erläutert Tobias Schuhmacher, werden die Anträge an die Bundesdruckerei nach Berlin elektronisch übermittelt. „In der Regel“, so Schuhmacher, „erhalten wir die Reisepässe nach zirka vier Wochen und die Personalausweise nach zirka zwei Wochen.“

Bearbeitungszeit abhängig nach Jahreszeit

Wie lange dann die Bearbeitungszeit dauert, hängt aber auch von der Jahreszeit ab, ergänzt Balgheims Bürgermeister Schwarz. „Vor den Sommerferien sind die Lieferzeiten deutlich länger.“

Bei Reisen in die USA gilt schon jetzt, dass Kinder ab der Geburt einen regulären Reisepass ‐ keinen Kinderreisepass ‐ benötigen, um an der visumsfreien Einreise über das sogenannte ESTA-Programm teilnehmen zu können.