Wilder Müll
Landratsamt findet keine Müllsammler
Sigmaringen / Lesedauer: 2 min

Patrick Laabs
Der „wilde Müll“ beschäftigt das Landratsamt derzeit auf vielfältige Weise. Dass diese illegalen Müllablagerungen einzelner Bürger — etwa im Wald — Ärger hervorrufen, hatte die „Schwäbische Zeitung“ jüngst berichtet. Doch Sorgen bereitet auch noch ein anderer Aspekt.
In der jüngsten Sitzung des Werksausschusses Kreisabfallwirtschaft des Kreistags erläuterte Bernhard Obert, kommissarischer Leiter des Eigenbetriebs Kreisabfallwirtschaft, dass sich ein Kreistagsbeschluss vom 17. Oktober 2022 nicht habe umsetzen lassen.
Damals entschieden die Kreisräte, das Landratsamt solle künftig selbst für die Reinigung der Depotcontainerstandorte im Kreis und für die Einsammlung von wilden Müllablagerungen zuständig sein. Grund war damals, dass zwar vier Firmen angeboten hatten, diese Aufgaben zu übernehmen, allerdings für einen zu hohen Preis, so Obert.
Nur ein einziger fähiger Kandidat
Im Zuge der damaligen Ablehnung der Angebote entschied der Kreistag, das Landratsamt solle zur Übernahme der Aufgaben in Eigenregie drei Personalstellen schaffen sowie zwei Pritschenwagen besorgen. Jetzt, ein knappes halbes Jahr später, musste Obert resümieren, dass sämtliche Ausschreibungen nicht funktioniert haben.
In der Sitzungsvorlage, die den Mitgliedern des Ausschusses vorlag, hieß es:
ist in der Sitzungsvorlage zu lesen.Auf die Ausschreibung der Personalstellen gingen drei Bewerbungen ein. Aus Sicht der Verwaltung war nur ein Bewerber für die Wahrnehmung der Aufgaben geeignet.
Noch aussichtsloser habe sich die Suche nach einem geeigneten Angebot für die Pritschenwagen dargestellt: „Hier ging gar kein Angebot bei uns ein“, stellte Obert ernüchtert fest.
Aufklärung über fehlerhaftes Angebot
Was also tun? Die Firma GHS Stehle & Sroczynski GbR aus Albstadt, die die Arbeiten bislang erledigt hatte, hat zwischenzeitlich signalisiert, die Arbeiten bis Ende 2023 zu den bisherigen Konditionen weiterzuführen.
Auch habe sie generell Interesse, die Arbeiten auch nach 2023 weiter für den Landkreis zu übernehmen. Es habe, so Obert, ebenfalls geklärt werden können, weshalb das Angebot der Albstädter Firma im Jahr 2022 ungleich höher ausgefallen war als zuvor.
Kreistag entscheidet am 27. März
Daher empfahlen Obert und Landrätin Stefanie Bürkle den Ausschussmitgliedern, den Beschluss des Kreistags vom Oktober 2022 aufzuheben und die Leistungen für eine Laufzeit von vier Jahren über 2023 hinaus neu auszuschreiben: „Es ist davon auszugehen, dass eine erneute Ausschreibung zu einem akzeptablen Ergebnis führen wird“, sagte Obert.
Die Ausschussmitglieder nehmen diesen Vorschlag wohlwollend zur Kenntnis; der Kreistag entscheidet darüber dann endgültig in seiner Sitzung am 27. März.