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Geldstrafe

Hohe Geldstrafe für Anführer von Corona-Demo vor Kretschmanns Privathaus

Sigmaringen / Lesedauer: 3 min

Das Amtsgericht Sigmaringen hat am Montag ein Urteil gesprochen. Der Anführer des „Spaziergangs“ muss eine hohe Geldstrafe bezahlen.
Veröffentlicht:30.05.2022, 12:40

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Der Anführer eines Corona-Spaziergangs, der im Februar zum Privathaus des Ministerpräsidenten in Laiz geführt hat, muss eine Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro bezahlen. Der Mann und sein Anwalt haben bekannt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

Nach drei Verhandlungstagen hat das Amtsgericht Sigmaringen am Montag ein Urteil gesprochen. Der Angeklagte Udo S. muss 120 Tagessätze à 250 Euro bezahlen. Damit ist der 52-Jährige vorbestraft.

Richterin Kristina Selig hatte ursprünglich in einem beschleunigten Verfahren einen Strafbefehl Höhe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro, also 30 000 Euro, verhängt. Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein.

Deshalb kam es zu der mündlichen Verhandlung, die sich über drei Tage hinzog, und ein großes Medieninteresse auslöste.

Staatsanwaltschaft: Mann war Anführer

Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter ist der Ansicht, dass der Angeklagte den Spaziergang anführte. „Man hat sich an ihnen orientiert, sie waren der Ortskenner und haben die Teilnehmer zielgerichtet zu Kretschmanns Haus geführt.“

Der Mann hatte bei verschiedenen Corona-Demos ein Kreuz mit sich geführt - so auch im Februar in Laiz. „Vielleicht ist es deshalb für die Masse und die Polizei so rübergekommen, dass er der Leiter ist“, sagte sein Verteidiger.

Die Geldstrafe fällt so hoch aus, weil die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass der in einer Nachbargemeinde von Sigmaringen lebende Angeklagte über monatliche Miet- und Pachteinnahmen in Höhe von 23.000 verfügt.

S. selbst legte lediglich Lohnbescheinigungen vor, die sein Nettoeinkommen auf 2300 Euro beziffern. Zudem müsse er für eines seiner beiden Kinder Unterhalt in Höhe von 300 Euro bezahlen.

Um diese „Armrechnung“ zu widerlegen, verwies der Oberstaatsanwalt auf die eingeholten Bankauskünfte und Grundbuchauszüge, die S. Vermögensverhältnisse belegen sollten.

Staatsanwalt betont Schutz von Mandatsträgern

Sein Verteidiger Tomislav Duzel untermauerte seine Forderung nach einem Freispruch und unterstellte der Justiz zum Schutz der Privatsphäre Kretschmanns ein besonderes hartes Vorgehen.

„Es macht keinen Unterschied, ob man bei Herrn Kretschmann, einem Amtsgerichtsdirektor oder einer Kloputzfrau demonstrieren geht.“ Doch, es mache einen Unterschied, sagte der Staatsanwalt: „Wir setzen damit ein Signal, dass wir die Einschüchterung von politischen Mandatsträgern nicht zulassen.“

Knapp 60 Menschen hatten sich am Sonntag, 13. Februar, in Laiz versammelt, um vor dem Privathaus des Ministerpräsidenten gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren.

S. sei gewöhnlicher Teilnehmer des Spaziergangs gewesen, was nicht strafbar ist, so die Argumentation von Rechtsanwalt Duzel. Die Staatsanwaltschaft Hechingen ist dagegen der Meinung, dass der Angeklagte den Demonstrationszug angeführt habe. Bei einer unangemeldeten Versammlung können Anführer von den Behörden belangt werden.

Der Mann und sein Anwalt gaben bekannt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.